Eine geerbte Immobilie wirft viele Fragen auf: behalten, vermieten oder verkaufen? Welche Fristen gelten, was ist mit Erbschein und Grundbuch? Wir begleiten Sie ruhig und Schritt für Schritt – fair und ehrlich.
Erst Klarheit schaffen, dann entscheiden. Diese Reihenfolge hat sich bewährt – und bei jedem Schritt sind wir an Ihrer Seite.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie das Erbe annehmen. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis – wichtig bei überschuldetem Nachlass.
Mit Testament oder Erbschein weisen Sie sich als Eigentümer aus. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht.
Als neuer Eigentümer lassen Sie sich ins Grundbuch eintragen. Innerhalb von zwei Jahren ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei.
Grundriss, Energieausweis, Teilungserklärung, Nebenkosten, Sanierungsstand – wir helfen Ihnen, alles zusammenzutragen.
Was ist die Immobilie heute wert? Wir bewerten kostenlos und unverbindlich – die Basis für jede Entscheidung.
Auf Basis von Wert, Zustand und Ihrer Lebenssituation finden wir gemeinsam die beste Lösung.
Es gibt kein richtig oder falsch – nur die Lösung, die zu Ihnen passt. Wir zeigen Ihnen ehrlich die Vor- und Nachteile.
Einziehen oder als Zweitwohnsitz nutzen – sinnvoll, wenn Lage und Zustand passen. Beachten Sie Sanierungs- und Unterhaltskosten.
Regelmäßige Mieteinnahmen, aber auch Verwaltung, Instandhaltung und Vermieterrisiko. Wir schätzen die realistische Miete ein.
Schnelle Klarheit und ein Erlös, den Sie frei verwenden oder in der Erbengemeinschaft teilen können – oft die unkomplizierteste Lösung.
Rund sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen – wichtig bei überschuldetem Nachlass. Details klärt das Nachlassgericht.
Beim Verkauf zählt die Besitzdauer des Erblassers mit. War die Immobilie lange genug im Besitz oder selbst genutzt, kann der Verkauf steuerfrei sein – Ihr Steuerberater sagt es genau.
Gehört die Immobilie mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Wir moderieren neutral, damit es nicht zur Teilungsversteigerung kommt.
Älterer Bestand bringt oft Modernisierungsbedarf und Energieausweis-Pflicht mit sich. Beides beeinflusst den Wert – wir bewerten realistisch.
Auch ein leeres Haus kostet: Grundsteuer, Versicherung, Energie. Je früher Sie entscheiden, desto besser.
Pflichtteilsansprüche und Streit in der Familie? Ein neutraler, fairer Verkauf nimmt häufig Druck aus der Situation.
Wir sind Ihre Immobilienexperten – keine Steuer- oder Rechtsberater. Für Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Erbschein und rechtliche Fragen ziehen Sie bitte Notar, Anwalt oder Steuerberater hinzu. Auf Wunsch arbeiten wir Hand in Hand mit Ihren Beratern.
Eine Erbschaft ist oft mit Trauer und vielen offenen Fragen verbunden. Wir nehmen Ihnen den Immobilienteil ab: Wir ermitteln den Wert, ordnen Ihre Optionen ein und – wenn Sie verkaufen möchten – vermarkten wir hochwertig und sprechen gezielt geprüfte Käufer an.
Auf Wunsch völlig diskret und in Abstimmung mit Ihren Miterben und Beratern. Sie behalten die Kontrolle, wir die Arbeit.
Klären Sie zuerst Erbschein bzw. Testament, lassen Sie das Grundbuch berichtigen, tragen Sie die Unterlagen zusammen und ermitteln Sie den Wert. Auf dieser Basis entscheiden Sie, ob Sie behalten, vermieten oder verkaufen. Wir begleiten Sie durch alle Schritte.
Ja, als neuer Eigentümer sollten Sie die Grundbuchberichtigung veranlassen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie gebührenfrei. Spätestens beim Verkauf ist die Eintragung erforderlich.
Das hängt von Lage, Zustand, laufenden Kosten und Ihrer Lebenssituation ab. Selbstnutzung, Vermietung und Verkauf haben jeweils Vor- und Nachteile. Wir bewerten kostenlos und zeigen Ihnen die Optionen ehrlich auf.
Für das Ausschlagen des Erbes gilt eine Frist von rund sechs Wochen. Für einen Verkauf gibt es keine feste Frist – aber ein leeres Haus verursacht laufend Kosten, daher lohnt sich zügige Klarheit.
Möglicherweise Spekulationssteuer – dabei zählt die Besitzzeit des Erblassers mit. Nach Ablauf der Frist oder bei vorheriger Eigennutzung ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die Erbschaftsteuer ist davon getrennt. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Unsere Provision ist fair, transparent und wird nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Die Erstberatung und die Bewertung sind kostenlos.