Die Erbauseinandersetzung teilt den Nachlass unter den Miterben auf und beendet die Erbengemeinschaft. Bei Immobilien ist das oft der schwierigste Punkt. Wir erklären den Ablauf und wie die Aufteilung gelingt.
Als Erbauseinandersetzung bezeichnet man die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben – das Ende der Erbengemeinschaft. Geldvermögen lässt sich einfach teilen, eine Immobilie nicht: Sie muss verkauft, übernommen oder versteigert werden.
Grundlage ist meist ein Auseinandersetzungsvertrag, in dem die Erben festhalten, wer was erhält. Betrifft er eine Immobilie, muss er notariell beurkundet werden.
Vermögen, Schulden und Immobilien vollständig erfassen.
Immobilien realistisch bewerten – als faire Basis für alle Erben.
Wer übernimmt, wer wird ausgezahlt, was wird verkauft?
Auseinandersetzungsvertrag aufsetzen und – bei Immobilien – notariell beurkunden.
Immobilie verkaufen oder übertragen, Erlös bzw. Ausgleich auszahlen.
Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Quoten verteilt – oft die fairste Lösung.
Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus.
Wenn keine Einigung gelingt – meist mit geringerem Erlös. Mehr dazu auf unserer Seite Teilungsversteigerung.
Im Auseinandersetzungsvertrag regeln die Erben verbindlich die Aufteilung. Sobald eine Immobilie betroffen ist, ist die notarielle Beurkundung Pflicht. Wir liefern die Bewertung und begleiten den Verkauf.
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Die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben und damit die Beendigung der Erbengemeinschaft. Jeder Erbe erhält seinen Anteil – bei Immobilien durch Verkauf, Übernahme oder Versteigerung.
Nachlass erfassen, Immobilie bewerten, einigen, Auseinandersetzungsvertrag notariell beurkunden und die Immobilie verkaufen oder übertragen.
Sobald eine Immobilie betroffen ist, ja – der Auseinandersetzungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Dann bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Sie löst die Gemeinschaft auf, bringt aber meist einen geringeren Erlös als ein freihändiger Verkauf.
Wir liefern eine neutrale, faire Bewertung als gemeinsame Basis, moderieren zwischen den Erben und führen einen etwaigen Verkauf professionell durch.