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Erbauseinandersetzung bei Immobilien – Ablauf und Wege

Die Erbauseinandersetzung teilt den Nachlass unter den Miterben auf und beendet die Erbengemeinschaft. Bei Immobilien ist das oft der schwierigste Punkt. Wir erklären den Ablauf und wie die Aufteilung gelingt.

Team von Ihr Fairer Makler
notariell
bei Immobilien nötig
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Grundlagen

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Als Erbauseinandersetzung bezeichnet man die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben – das Ende der Erbengemeinschaft. Geldvermögen lässt sich einfach teilen, eine Immobilie nicht: Sie muss verkauft, übernommen oder versteigert werden.

Grundlage ist meist ein Auseinandersetzungsvertrag, in dem die Erben festhalten, wer was erhält. Betrifft er eine Immobilie, muss er notariell beurkundet werden.

Ablauf

So läuft die Erbauseinandersetzung ab

1

Nachlass ermitteln

Vermögen, Schulden und Immobilien vollständig erfassen.

2

Werte feststellen

Immobilien realistisch bewerten – als faire Basis für alle Erben.

3

Einigung erzielen

Wer übernimmt, wer wird ausgezahlt, was wird verkauft?

4

Vertrag & Notar

Auseinandersetzungsvertrag aufsetzen und – bei Immobilien – notariell beurkunden.

5

Verteilen

Immobilie verkaufen oder übertragen, Erlös bzw. Ausgleich auszahlen.

Optionen

Wege der Auseinandersetzung bei Immobilien

Verkauf & Erlösteilung

Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Quoten verteilt – oft die fairste Lösung.

Übernahme mit Ausgleich

Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus.

Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung gelingt – meist mit geringerem Erlös. Mehr dazu auf unserer Seite Teilungsversteigerung.

Der Auseinandersetzungsvertrag

Im Auseinandersetzungsvertrag regeln die Erben verbindlich die Aufteilung. Sobald eine Immobilie betroffen ist, ist die notarielle Beurkundung Pflicht. Wir liefern die Bewertung und begleiten den Verkauf.

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FAQ

Häufige Fragen zur Erbauseinandersetzung

Was bedeutet Erbauseinandersetzung?

Die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben und damit die Beendigung der Erbengemeinschaft. Jeder Erbe erhält seinen Anteil – bei Immobilien durch Verkauf, Übernahme oder Versteigerung.

Wie läuft die Erbauseinandersetzung bei einer Immobilie ab?

Nachlass erfassen, Immobilie bewerten, einigen, Auseinandersetzungsvertrag notariell beurkunden und die Immobilie verkaufen oder übertragen.

Braucht man einen Notar?

Sobald eine Immobilie betroffen ist, ja – der Auseinandersetzungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Was, wenn keine Einigung möglich ist?

Dann bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Sie löst die Gemeinschaft auf, bringt aber meist einen geringeren Erlös als ein freihändiger Verkauf.

Wie hilft ein Makler bei der Erbauseinandersetzung?

Wir liefern eine neutrale, faire Bewertung als gemeinsame Basis, moderieren zwischen den Erben und führen einen etwaigen Verkauf professionell durch.

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