Ein geerbtes Haus ist Erinnerung und Verantwortung zugleich. Wir zeigen Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist – von Erbschein und Grundbuch über Steuern bis zur Frage: behalten, vermieten oder verkaufen? Fair, diskret und mit echtem Bremer Marktwissen.
Zuerst das Erbe annehmen (Ausschlagung nur binnen sechs Wochen), dann Erbnachweis besorgen – Erbschein oder notarielles Testament – und die Grundbuchberichtigung veranlassen (innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei). Der Verkauf selbst läuft wie jeder Hausverkauf: bewerten, Unterlagen sammeln, vermarkten, Notartermin. Spekulationssteuer fällt nur an, wenn der Erblasser das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und es nicht selbst genutzt wurde; Erbschaftsteuer richtet sich nach Freibeträgen (Kinder 400.000 €). In Bremen verkaufen wir geerbte Häuser im Schnitt in 47 Tagen – mit kostenloser Bewertung und Provision ab 1,5 %.
| Frist Ausschlagung | 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) |
|---|---|
| Erbnachweis | Erbschein (Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen) oder notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll |
| Grundbuch | Berichtigung innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei; Notar kann sie mit dem Verkauf verbinden |
| Erbschaftsteuer | Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €; Anzeige binnen 3 Monaten |
| Spekulationssteuer | Nur bei Verkauf < 10 Jahre nach Kauf durch den Erblasser und ohne Eigennutzung |
| Verkaufsdauer | Ø 47 Tage mit Ihr Fairer Makler, 238+ vermittelte Immobilien |
Erst Klarheit schaffen, dann entscheiden. Diese Reihenfolge hat sich bei unseren Bremer Erbfällen bewährt.
Prüfen Sie zuerst, ob Schulden auf dem Haus lasten. Ausschlagen können Sie nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis – danach gilt das Erbe als angenommen.
Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll reicht dem Grundbuchamt. Sonst: Erbschein beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen beantragen.
Lassen Sie sich als Eigentümer eintragen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Der Notar kann das auch mit dem Verkauf verbinden.
Erbfall innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen. Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Verträge auf die Erben umschreiben, Haus winterfest und gesichert halten.
Was ist das Haus heute wert? Wir bewerten kostenlos – online in zwei Minuten und danach vor Ort. Der Wert ist die Basis für Erbschaftsteuer, Auszahlung von Miterben und Ihre Entscheidung.
Mit Wert, Zustand, Sanierungsbedarf und Ihrer Lebenssituation auf dem Tisch finden wir gemeinsam die beste Lösung – ehrlich, auch wenn es nicht der Verkauf ist.
Vom Auftrag bis zur Kaufpreiszahlung – im Schnitt in 47 Tagen.
Marktwert mit echten Bremer Stadtteilpreisen, Zustand und Sanierungsbedarf realistisch eingeschätzt.
Grundbuch, Flurkarte, Energieausweis, Bauakte, Grundrisse – wir besorgen fehlende Dokumente bei Bauamt und Grundbuchamt.
Professionelle Fotos, Exposé, Ansprache vorgemerkter Käufer – auf Wunsch diskret ohne öffentliche Inserate.
Nur bonitätsgeprüfte Interessenten – Sie müssen nicht dabei sein, wir übernehmen alles.
Wir verhandeln den besten Preis, stimmen den Vertrag mit dem Notar ab und begleiten Sie zum Termin.
Nach Kaufpreiszahlung Übergabe mit Protokoll; bei mehreren Erben Verteilung nach Erbquoten.
Nur zur Orientierung – verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Entsteht mit dem Erbfall auf den Verkehrswert. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €. Das Familienheim bleibt bei zehn Jahren Eigennutzung steuerfrei – ein Verkauf innerhalb dieser Frist lässt die Befreiung entfallen.
Sie treten in die Fußstapfen des Erblassers: Entscheidend ist sein Kaufdatum. Mehr als zehn Jahre her oder selbst bewohnt (Verkaufsjahr plus zwei Vorjahre) – dann steuerfrei. Das Elternhaus ist deshalb meist steuerfrei verkäuflich.
Setzt das Finanzamt einen zu hohen Wert an, können Sie den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch ein Gutachten oder den tatsächlichen Verkaufspreis innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall. Das kann die Erbschaftsteuer deutlich senken.
Es gibt kein richtig oder falsch – nur die Lösung, die zu Ihnen passt. Wir zeigen Ihnen ehrlich Vor- und Nachteile.
Einziehen oder als Zweitwohnsitz nutzen – sinnvoll, wenn Lage und Zustand passen. Beachten Sie Sanierungs-, Energie- und Unterhaltskosten sowie die Auszahlung von Miterben.
Laufende Mieteinnahmen, aber auch Verwaltung, Instandhaltung, Mietrecht und Vermieterrisiko. Wir schätzen die realistische Bremer Miete und die Rendite nach Kosten ein.
Schnelle Klarheit und ein Erlös, den Sie frei verwenden oder in der Erbengemeinschaft sauber teilen können – oft die unkomplizierteste Lösung, besonders bei Sanierungsstau oder Entfernung.
Gehört das Haus mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Wie der Verkauf gelingt und was gilt, wenn ein Erbe nicht will, lesen Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen. Wir moderieren neutral – damit es nicht zur Teilungsversteigerung kommt.
Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.
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Basierend auf 151 Bewertungen
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K harwTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Unkomplizierte professionelle und sehr schnelle AbwicklungGepostet auf Google![]()
Dieken BrunsTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einer der vertrauenswürdigen Immobilienmakler in Bremen mit großem Fachwissen.Gepostet auf Google![]()
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Vom Anfang bis zum Ende lief alles reibungslos. Sehr kompetentes Team, kann ich nur empfehlen!Gepostet auf Google![]()
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Mit dieser Immobilienagentur trat ich zu Beginn per Mail, später aber auch telefonisch in Kontakt. Meine Wünsche wurden perfekt berücksichtigt, da jedes einzelne Expose meinen Vorstellungen entsprach.Gepostet auf Google![]()
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Ich kann nur positives Feedback geben. Ob am Telefon oder persönlich ich würde gut beraten ! Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, schnelle Abwicklung. Nach einer guten Beratung lief alles Recht schnell und wir sind sehr zufrieden uns dafür entschieden zu haben.
Es gibt keine Frist für den Verkauf. Fristen gelten nur für die Ausschlagung des Erbes (sechs Wochen ab Kenntnis), die Anzeige beim Finanzamt (drei Monate) und die gebührenfreie Grundbuchberichtigung (zwei Jahre). Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung und Heizung sprechen aber dafür, zügig zu entscheiden.
Nur, wenn zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und das Haus nicht selbst bewohnt wurde. Die Besitzzeit des Erblassers wird Ihnen angerechnet. Bei einem vor über zehn Jahren gekauften oder selbst genutzten Elternhaus fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an.
Das hängt vom Verkehrswert und Ihrem Freibetrag ab: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, Geschwister und Nichten/Neffen 20.000 €. Nur der Wert über dem Freibetrag wird mit 7 bis 30 % (Steuerklasse I) besteuert. Das selbst genutzte Familienheim kann bei zehnjähriger Eigennutzung steuerfrei bleiben.
Ja, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Bei handschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge brauchen Sie den Erbschein – in Bremen vom Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen.
Das hängt von Zustand, Lage, Ihrer Finanzierung und Ihrer Lebenssituation ab. Ein Verkauf bringt sofort Klarheit und Liquidität, Vermieten bringt laufende Einnahmen, aber auch Verwaltung, Instandhaltung und Vermieterrisiko. Wir rechnen Ihnen beide Varianten mit realistischer Bremer Miete und Marktwert durch.
Das ermitteln wir kostenlos und unverbindlich – online in zwei Minuten mit echten Bremer Stadtteilpreisen, danach genau vor Ort. Für die Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt den Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz an; liegt der tatsächliche Verkaufspreis darunter, kann der niedrigere Wert nachgewiesen werden.
Entrümpeln ja, sanieren meist nein. Käufer wollen sich das Haus vorstellen können – leere, saubere Räume und funktionierende Technik reichen. Große Sanierungen vor dem Verkauf rechnen sich selten; wir sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt und was nicht.
Erbnachweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis (Pflicht beim Verkauf), Grundrisse, Baubeschreibung, Bauakte, Nachweise zu Sanierungen, Versicherungspolicen und ggf. Mietverträge. Fehlende Dokumente besorgen wir mit Ihnen beim Bauamt und Grundbuchamt in Bremen.
Der Kredit geht auf die Erben über. Beim Verkauf wird die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst; die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wir stimmen die Löschung der Grundschuld mit Bank und Notar ab.
Bei Ihr Fairer Makler ab 1,5 % Provision, erfolgsbasiert. Dazu kommen Energieausweis, ggf. Erbschein und Grundbuchberichtigung (letztere innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei). Bewertung und Beratung sind kostenlos.