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Ihr Fairer Makler

Geerbtes Haus verkaufen – Ablauf, Steuern und Ihre Optionen

Ein geerbtes Haus stellt viele vor Fragen: nutzen, vermieten oder verkaufen? Wir erklären den Ablauf, die wichtigsten Steuern und wie Sie eine geerbte Immobilie sicher und zum besten Preis verkaufen.

Team von Ihr Fairer Makler
6 Wochen
Frist Erbe ausschlagen
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Rückmeldung – immer
0 €
Bewertung kostenlos
Ihre Optionen

Geerbtes Haus: nutzen, vermieten oder verkaufen?

Wer ein Haus erbt, hat drei Möglichkeiten: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Selbstnutzung kann bei der Erbschaftssteuer helfen, Vermietung bringt laufende Einnahmen, der Verkauf schafft klare Verhältnisse – besonders in einer Erbengemeinschaft.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation, den Miterben und der Immobilie ab. Wir helfen Ihnen, den Wert realistisch einzuschätzen und die beste Entscheidung zu treffen.

Ablauf

In 6 Schritten zum Verkauf des geerbten Hauses

1

Erbe klären

Testament oder Erbschein prüfen, Erbe annehmen oder binnen 6 Wochen ausschlagen.

2

Grundbuch berichtigen

Als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen – Voraussetzung für den Verkauf.

3

Erbengemeinschaft abstimmen

Bei mehreren Erben müssen alle dem Verkauf zustimmen.

4

Wert ermitteln

Kostenlose, realistische Marktwertermittlung durch uns.

5

Steuern prüfen

Erbschaftssteuer und Spekulationsfrist klären – am besten mit Steuerberater.

6

Verkaufen

Professionelle Vermarktung, geprüfte Käufer, Notartermin.

Wichtig zu wissen

Das sollten Sie beim Erbe beachten

Erbengemeinschaft

Erben mehrere gemeinsam, entscheidet die Gemeinschaft. Mehr dazu auf unserer Seite Erbengemeinschaft Haus verkaufen.

Erbschaftssteuer

Je nach Verwandtschaft und Wert kann Erbschaftssteuer anfallen – Details auf der Seite Erbschaftssteuer Immobilien.

Spekulationssteuer

Verkaufen Sie innerhalb der 10-Jahres-Frist des Erblassers ohne Eigennutzung, kann Spekulationssteuer entstehen.

Kein Ersatz für Steuerberatung

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihr Steuerberater oder Anwalt – auf Wunsch arbeiten wir mit ihm zusammen.

Ihre Vorteile

Warum Erben mit uns verkaufen

  • Faire, transparente Provisionerfolgsbasiert – nur bei erfolgreichem Verkauf
  • Kostenlose Immobilienbewertungonline in zwei Minuten, danach vor Ort
  • Diskret & einfühlsamauf Wunsch off-market, ohne Schild und Portale
  • Fester Ansprechpartnerkein Staffelwechsel nach dem ersten Termin
  • Wir arbeiten mit Ihren Beraternauf Wunsch mit Notar, Anwalt & Steuerberater
  • Nur qualifizierte Käufersolvente, geprüfte Interessenten
Bewertungen

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses

Wann kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?

Sobald das Erbe geklärt und das Grundbuch auf Sie berichtigt ist. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen.

Muss ich ein geerbtes Haus versteuern?

Möglich sind Erbschaftssteuer (abhängig von Verwandtschaft und Wert) und – bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist ohne Eigennutzung – Spekulationssteuer. Ihr Steuerberater gibt die verbindliche Auskunft.

Wie verkaufe ich als Erbengemeinschaft?

Grundsätzlich nur gemeinsam: Alle Erben müssen zustimmen. Einigt man sich nicht, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Wir moderieren den Prozess neutral.

Was ist der Verkehrswert des geerbten Hauses?

Der realistische Marktwert auf Basis aktueller Vergleichsverkäufe. Wir ermitteln ihn kostenlos – wichtig auch als Grundlage für das Finanzamt.

Wie schnell kann ich verkaufen?

Nach der Grundbuchberichtigung meist in wenigen Wochen. Wir bereiten alle Unterlagen auf und vermarkten zügig an geprüfte Käufer.

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