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Ihr Fairer Makler

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen – Ablauf, Zustimmung, Streit

Erben mehrere gemeinsam, entscheidet die Erbengemeinschaft. Ein Verkauf gelingt nur einstimmig – und genau da hakt es oft. Als neutraler Makler moderieren wir zwischen den Erben und führen den Verkauf zum besten Preis.

Team von Ihr Fairer Makler
einstimmig
Verkauf nur gemeinsam
24 h
Rückmeldung – immer
0 €
Bewertung kostenlos
Grundlagen

Haus in der Erbengemeinschaft verkaufen

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört allen gemeinsam – verkaufen lässt sie sich grundsätzlich nur, wenn alle Miterben zustimmen.

Das klingt einfach, führt in der Praxis aber oft zu Blockaden: unterschiedliche Interessen, Entfernung, alte Konflikte. Ein neutraler Makler bringt Sachlichkeit in den Prozess und einen fairen, für alle nachvollziehbaren Wert.

Ablauf

So verkaufen Sie als Erbengemeinschaft

1

Erben & Anteile klären

Erbschein und Grundbuch prüfen, Miterben und Quoten feststellen.

2

Gemeinsame Linie finden

Alle stimmen dem Verkauf und dem Vorgehen zu.

3

Wert ermitteln

Neutrale, kostenlose Marktwertermittlung als gemeinsame Basis.

4

Verkaufen

Professionelle Vermarktung an geprüfte Käufer, ein Notartermin für alle.

5

Erlös verteilen

Der Kaufpreis wird nach Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt.

Wenn es hakt

Wenn sich die Erben nicht einig sind

Miterbenanteil abkaufen

Ein Erbe übernimmt die Anteile der anderen und wird Alleineigentümer.

Erbteil verkaufen

Ein einzelner Erbe kann seinen Erbteil an Dritte oder Miterben verkaufen.

Teilungsversteigerung

Als letztes Mittel bei völliger Blockade – meist mit geringerem Erlös. Mehr dazu auf unserer Seite Teilungsversteigerung.

Unsere Rolle: neutraler Moderator

Wir vertreten nicht einzelne Erben, sondern das gemeinsame Ziel: einen fairen, reibungslosen Verkauf. Auf Wunsch arbeiten wir mit den Anwälten und dem Notar aller Beteiligten zusammen.

Ihre Vorteile

Warum Erbengemeinschaften mit uns verkaufen

  • Faire, transparente Provisionerfolgsbasiert – nur bei erfolgreichem Verkauf
  • Kostenlose Immobilienbewertungonline in zwei Minuten, danach vor Ort
  • Diskret & einfühlsamauf Wunsch off-market, ohne Schild und Portale
  • Fester Ansprechpartnerkein Staffelwechsel nach dem ersten Termin
  • Wir arbeiten mit Ihren Beraternauf Wunsch mit Notar, Anwalt & Steuerberater
  • Nur qualifizierte Käufersolvente, geprüfte Interessenten
Bewertungen

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.

FAQ

Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft

Können einzelne Erben den Verkauf blockieren?

Ja. Ein Verkauf durch die Erbengemeinschaft ist nur einstimmig möglich. Verweigert ein Miterbe die Zustimmung, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung.

Was, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?

Möglich sind der Abkauf der Anteile, der Verkauf des eigenen Erbteils oder – als letzter Ausweg – die Teilungsversteigerung. Häufig hilft ein neutraler Makler, doch noch eine Einigung zu erzielen.

Kann ich meinen Erbteil allein verkaufen?

Ja, einen Erbteil kann man grundsätzlich verkaufen. Die Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht. Das ist aber selten die wirtschaftlichste Lösung.

Wie wird der Erlös verteilt?

Nach den Erbquoten. Aus dem Kaufpreis werden zunächst gemeinsame Kosten beglichen, der Rest wird anteilig aufgeteilt.

Wie hilft ein Makler in der Erbengemeinschaft?

Wir liefern eine neutrale Bewertung, moderieren zwischen den Erben, organisieren die Vermarktung und führen alle zu einem Notartermin – sachlich und fair.

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