Erben mehrere gemeinsam, gehört die Immobilie allen zur gesamten Hand – verkauft wird nur einstimmig. Genau da hakt es oft. Als neutraler Makler in Bremen liefern wir den Marktwert, den alle Erben akzeptieren, moderieren die Entscheidung und führen den Verkauf zum Notartermin.
Ja – aber nur gemeinsam: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Weigert sich ein Erbe, bleiben Anteilsabkauf, Erbteilverkauf, notarielle Erbauseinandersetzung oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. In Bremen begleitet Ihr Fairer Makler Erbengemeinschaften mit kostenloser Bewertung, neutraler Moderation und fairer Provision ab 1,5 % – im Schnitt in 47 Tagen bis zum Notartermin.
| Wer muss zustimmen? | Alle Miterben (§ 2040 BGB) – notfalls per notarieller Vollmacht |
|---|---|
| Erbnachweis | Erbschein (Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen) oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll |
| Wenn einer nicht will | Anteil abkaufen · Erbteil verkaufen · Erbauseinandersetzung · Teilungsversteigerung |
| Verteilung | Kaufpreis minus Nachlassschulden und Kosten, dann nach Erbquoten |
| Steuern | Keine Grunderwerbsteuer für Erben; Erbschaftsteuer nach Freibeträgen; Spekulationssteuer nur innerhalb 10 Jahren seit Kauf durch den Erblasser |
| Dauer mit Ihr Fairer Makler | Ø 47 Tage bis zum Notartermin, 238+ vermittelte Immobilien |
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht mit dem Erbfall automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das Haus gehört keinem Erben zu einem bestimmten Teil, sondern allen gemeinsam „zur gesamten Hand“. Über die Immobilie können die Erben deshalb nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB): Ein Verkauf braucht die Zustimmung und die notarielle Unterschrift jedes Miterben – unabhängig von der Höhe seiner Quote.
Das klingt einfach, führt in der Praxis aber oft zu Blockaden: unterschiedliche Interessen, Entfernung, ein Erbe wohnt im Haus, alte Familienkonflikte. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt – sie soll aufgelöst werden. Der Verkauf der Immobilie mit anschließender Aufteilung des Erlöses ist dafür der häufigste und meist wirtschaftlichste Weg.
Als neutraler Makler in Bremen vertreten wir keinen einzelnen Erben, sondern das gemeinsame Ziel: ein nachvollziehbarer Marktwert, ein sauberer Prozess und ein Verkaufspreis, den alle als fair empfinden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung – für erbrechtliche Fragen arbeiten wir auf Wunsch mit Ihrem Anwalt oder Notar zusammen.
Ein klarer Ablauf gibt allen Erben Sicherheit – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung nach Erbquoten.
Wer erbt zu welchem Anteil? Grundlage sind Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge. Als Nachweis dient der Erbschein vom Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Die Erbengemeinschaft wird als Eigentümerin eingetragen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Der Notar kann die Berichtigung auch mit dem Verkauf verbinden.
Wir ermitteln den realistischen Marktwert vor Ort – mit echten Bremer Stadtteilpreisen. Ein neutraler Wert ist die Basis, auf die sich alle Erben einigen können.
Alle Miterben stimmen dem Verkauf, dem Angebotspreis und der Erlösverteilung zu – am besten schriftlich. Wer nicht persönlich zum Notar kann, erteilt eine notarielle Vollmacht.
Professionelle Fotos, Exposé, gezielte Ansprache vorgemerkter Käufer – auf Wunsch diskret off-market. Nur bonitätsgeprüfte Interessenten besichtigen.
Alle Erben (oder ihre Bevollmächtigten) unterschreiben den Kaufvertrag. Nach Kaufpreiszahlung werden Schulden und Kosten beglichen, der Rest wird nach Erbquoten verteilt.
Kein Miterbe kann zum Verkauf gezwungen werden. Es gibt aber vier Wege, die Blockade zu lösen – vom einvernehmlichen bis zum gerichtlichen.
Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen auf Basis des Marktwerts aus – oder die verkaufswilligen Erben kaufen den Blockierer heraus. Die häufigste einvernehmliche Lösung; die Finanzierung klären wir mit Ihnen vorab.
Ein Miterbe verkauft seinen gesamten Erbteil notariell an Miterben oder Dritte (§ 2033 BGB). Die Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht. Achtung: Erbteilkäufer zahlen meist deutlich unter Wert.
Notarieller Auseinandersetzungsvertrag: Die Erben verteilen den Nachlass untereinander, die Immobilie geht an einen Erben, die anderen erhalten Ausgleich oder andere Nachlasswerte. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die Erbauseinandersetzungsklage.
Jeder Miterbe kann sie beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG) – ohne Zustimmung der anderen. Das Verfahren dauert oft über ein Jahr, der Zuschlag liegt erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert. Letztes Mittel, das wir fast immer vermeiden können.
In den meisten Fällen ist nicht der Verkauf an sich strittig, sondern der Preis und das Gefühl, übervorteilt zu werden. Ein neutral ermittelter Marktwert, ein transparenter Ablauf und ein Makler, der keiner Seite gehört, lösen den Knoten in der Praxis am häufigsten – ohne Gericht. Unsere Erstberatung und die Bewertung sind für alle Erben kostenlos.
Ja, in vielen Fällen. Das Grundbuchamt akzeptiert als Erbnachweis auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Dann sparen Sie Zeit und die Gebühren für den Erbschein. Liegt nur ein handschriftliches Testament vor oder gilt die gesetzliche Erbfolge, führt kein Weg am Erbschein vorbei.
In Bremen beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen; alle Miterben können einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Rechnen Sie je nach Auslastung mit mehreren Wochen bis Monaten – wir starten die Vermarktung auf Wunsch parallel, damit keine Zeit verloren geht.
Die Grundbuchberichtigung – also die Eintragung der Erbengemeinschaft als Eigentümerin – ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Für den Verkauf ist sie nicht zwingend vorab nötig: Der Notar kann Berichtigung und Eigentumsumschreibung an den Käufer in einem Zug beantragen.
Nur zur Orientierung – verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Fällt mit dem Erbfall an, nicht mit dem Verkauf. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €. Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Das selbst genutzte Familienheim kann bei zehnjähriger Eigennutzung steuerfrei bleiben – bei Verkauf entfällt diese Befreiung.
Erben treten in die Fußstapfen des Erblassers: Maßgeblich ist, wann er die Immobilie gekauft hat. Liegen zwischen seinem Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre – oder wurde das Haus im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt – ist der Gewinn steuerfrei.
Der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei. Beim späteren Verkauf zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer (in Bremen 5 %) – für die Erbengemeinschaft entsteht keine.
Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.
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Nur alle Miterben gemeinsam. Die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§ 2040 BGB) – der Kaufvertrag braucht die Unterschrift bzw. notarielle Vollmacht jedes einzelnen Erben. Ein einzelner Miterbe kann das Haus nicht allein verkaufen, wohl aber seinen eigenen Erbteil.
In sechs Schritten: Erben und Erbquoten klären (Erbschein oder notarielles Testament), Grundbuch berichtigen, Immobilie neutral bewerten, gemeinsam Verkaufsbeschluss fassen, vermarkten und den Notarvertrag von allen Miterben unterschreiben lassen. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. In Bremen dauert der Verkauf mit uns im Schnitt rund 47 Tage.
Dann gibt es vier Wege: (1) Die anderen Erben kaufen seinen Anteil ab oder er kauft die anderen aus, (2) der Verkaufswillige verkauft seinen Erbteil an Miterben oder Dritte, (3) eine notarielle Erbauseinandersetzung mit Ausgleichszahlung, (4) als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht – meist mit deutlich niedrigerem Erlös. Ein neutraler Marktwert löst den Streit in der Praxis am häufigsten.
Beim Verkauf selbst fällt keine Grunderwerbsteuer für die Erben an. Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaftsgrad und Freibetrag (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil) anfallen – unabhängig vom Verkauf. Spekulationssteuer entsteht nur, wenn zwischen Kauf durch den Erblasser und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Ja, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorliegt – das reicht dem Grundbuchamt als Erbnachweis (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament ist der Erbschein nötig; in Bremen beantragen Sie ihn beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen.
Nicht zwingend – der Notar kann die Grundbuchberichtigung mit dem Verkauf verbinden. Sinnvoll ist sie trotzdem: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung der Erben als Eigentümer gebührenfrei.
Ja. Ein Miterbe kann seinen gesamten Erbteil (nicht seinen Anteil am Haus) notariell an Dritte oder Miterben verkaufen (§ 2033 BGB). Die übrigen Miterben haben zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Wirtschaftlich ist das selten die beste Lösung – Erbteilkäufer zahlen meist deutlich unter Wert.
Nach den Erbquoten. Aus dem Kaufpreis werden zunächst Nachlassverbindlichkeiten, Kredite und gemeinsame Kosten (Makler, Räumung, Energieausweis) beglichen; der Rest wird anteilig ausgezahlt. Ausgleichszahlungen – etwa für Pflege oder frühere Schenkungen – sollten vorher schriftlich vereinbart sein.
Antrag, Verkehrswertgutachten und Gerichtskosten trägt zunächst der Antragsteller; das Verfahren dauert oft ein Jahr und länger. Der Zuschlag liegt erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert, weil Bieter das Risiko einpreisen. Ein frei verhandelter Verkauf erzielt in der Regel spürbar mehr für alle Erben.
Dann muss geklärt werden, ob er eine Nutzungsentschädigung an die Gemeinschaft zahlt, das Haus übernimmt oder auszieht. Häufig ist die Übernahme mit Ausgleichszahlung die sauberste Lösung – wir liefern dafür den neutralen Marktwert als Basis.
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Baubeschreibung, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung, Nachweise über Sanierungen sowie ggf. Mietverträge. Wir stellen die Liste mit Ihnen zusammen und besorgen fehlende Dokumente.
Bei Ihr Fairer Makler ab 1,5 % Provision – erfolgsbasiert, nur bei tatsächlichem Verkauf. Bewertung, Erstberatung und die Moderation zwischen den Erben sind kostenlos und unverbindlich.