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Ihr Fairer Makler

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen – Ablauf, Zustimmung und was gilt, wenn einer nicht will

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Erben mehrere gemeinsam, gehört die Immobilie allen zur gesamten Hand – verkauft wird nur einstimmig. Genau da hakt es oft. Als neutraler Makler in Bremen liefern wir den Marktwert, den alle Erben akzeptieren, moderieren die Entscheidung und führen den Verkauf zum Notartermin.

Team von Ihr Fairer Makler in Bremen
einstimmig
Verkauf nur gemeinsam
47 Tage
Ø Verkaufsdauer in Bremen
5,0 ★
aus 171 Google-Bewertungen
ab 1,5 %
faire Provision
Die kurze Antwort

Kann eine Erbengemeinschaft ein Haus verkaufen?

Ja – aber nur gemeinsam: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und den notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Weigert sich ein Erbe, bleiben Anteilsabkauf, Erbteilverkauf, notarielle Erbauseinandersetzung oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. In Bremen begleitet Ihr Fairer Makler Erbengemeinschaften mit kostenloser Bewertung, neutraler Moderation und fairer Provision ab 1,5 % – im Schnitt in 47 Tagen bis zum Notartermin.

Wer muss zustimmen?Alle Miterben (§ 2040 BGB) – notfalls per notarieller Vollmacht
ErbnachweisErbschein (Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen) oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
Wenn einer nicht willAnteil abkaufen · Erbteil verkaufen · Erbauseinandersetzung · Teilungsversteigerung
VerteilungKaufpreis minus Nachlassschulden und Kosten, dann nach Erbquoten
SteuernKeine Grunderwerbsteuer für Erben; Erbschaftsteuer nach Freibeträgen; Spekulationssteuer nur innerhalb 10 Jahren seit Kauf durch den Erblasser
Dauer mit Ihr Fairer MaklerØ 47 Tage bis zum Notartermin, 238+ vermittelte Immobilien
Grundlagen

Haus in der Erbengemeinschaft verkaufen – die Rechtslage

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht mit dem Erbfall automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das Haus gehört keinem Erben zu einem bestimmten Teil, sondern allen gemeinsam „zur gesamten Hand“. Über die Immobilie können die Erben deshalb nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB): Ein Verkauf braucht die Zustimmung und die notarielle Unterschrift jedes Miterben – unabhängig von der Höhe seiner Quote.

Das klingt einfach, führt in der Praxis aber oft zu Blockaden: unterschiedliche Interessen, Entfernung, ein Erbe wohnt im Haus, alte Familienkonflikte. Die Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt – sie soll aufgelöst werden. Der Verkauf der Immobilie mit anschließender Aufteilung des Erlöses ist dafür der häufigste und meist wirtschaftlichste Weg.

Als neutraler Makler in Bremen vertreten wir keinen einzelnen Erben, sondern das gemeinsame Ziel: ein nachvollziehbarer Marktwert, ein sauberer Prozess und ein Verkaufspreis, den alle als fair empfinden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung – für erbrechtliche Fragen arbeiten wir auf Wunsch mit Ihrem Anwalt oder Notar zusammen.

Ablauf

So verkaufen Sie als Erbengemeinschaft – in 6 Schritten

Ein klarer Ablauf gibt allen Erben Sicherheit – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung nach Erbquoten.

1

Erben & Erbquoten klären

Wer erbt zu welchem Anteil? Grundlage sind Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge. Als Nachweis dient der Erbschein vom Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

2

Grundbuch berichtigen

Die Erbengemeinschaft wird als Eigentümerin eingetragen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Der Notar kann die Berichtigung auch mit dem Verkauf verbinden.

3

Neutrale Bewertung

Wir ermitteln den realistischen Marktwert vor Ort – mit echten Bremer Stadtteilpreisen. Ein neutraler Wert ist die Basis, auf die sich alle Erben einigen können.

4

Gemeinsamer Verkaufsbeschluss

Alle Miterben stimmen dem Verkauf, dem Angebotspreis und der Erlösverteilung zu – am besten schriftlich. Wer nicht persönlich zum Notar kann, erteilt eine notarielle Vollmacht.

5

Vermarktung & geprüfte Käufer

Professionelle Fotos, Exposé, gezielte Ansprache vorgemerkter Käufer – auf Wunsch diskret off-market. Nur bonitätsgeprüfte Interessenten besichtigen.

6

Notartermin & Auszahlung

Alle Erben (oder ihre Bevollmächtigten) unterschreiben den Kaufvertrag. Nach Kaufpreiszahlung werden Schulden und Kosten beglichen, der Rest wird nach Erbquoten verteilt.

Wenn einer nicht will

Erbengemeinschaft: einer will nicht verkaufen – die 4 Wege

Kein Miterbe kann zum Verkauf gezwungen werden. Es gibt aber vier Wege, die Blockade zu lösen – vom einvernehmlichen bis zum gerichtlichen.

1. Anteil abkaufen / Auszahlung

Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen auf Basis des Marktwerts aus – oder die verkaufswilligen Erben kaufen den Blockierer heraus. Die häufigste einvernehmliche Lösung; die Finanzierung klären wir mit Ihnen vorab.

2. Erbteil verkaufen

Ein Miterbe verkauft seinen gesamten Erbteil notariell an Miterben oder Dritte (§ 2033 BGB). Die Miterben haben zwei Monate Vorkaufsrecht. Achtung: Erbteilkäufer zahlen meist deutlich unter Wert.

3. Erbauseinandersetzung

Notarieller Auseinandersetzungsvertrag: Die Erben verteilen den Nachlass untereinander, die Immobilie geht an einen Erben, die anderen erhalten Ausgleich oder andere Nachlasswerte. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die Erbauseinandersetzungsklage.

4. Teilungsversteigerung

Jeder Miterbe kann sie beim Amtsgericht beantragen (§ 180 ZVG) – ohne Zustimmung der anderen. Das Verfahren dauert oft über ein Jahr, der Zuschlag liegt erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert. Letztes Mittel, das wir fast immer vermeiden können.

Unsere Erfahrung aus Bremer Erbengemeinschaften

In den meisten Fällen ist nicht der Verkauf an sich strittig, sondern der Preis und das Gefühl, übervorteilt zu werden. Ein neutral ermittelter Marktwert, ein transparenter Ablauf und ein Makler, der keiner Seite gehört, lösen den Knoten in der Praxis am häufigsten – ohne Gericht. Unsere Erstberatung und die Bewertung sind für alle Erben kostenlos.

Erbschein & Grundbuch

Verkauf ohne Erbschein – geht das?

Ja, in vielen Fällen. Das Grundbuchamt akzeptiert als Erbnachweis auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Dann sparen Sie Zeit und die Gebühren für den Erbschein. Liegt nur ein handschriftliches Testament vor oder gilt die gesetzliche Erbfolge, führt kein Weg am Erbschein vorbei.

In Bremen beantragen Sie den Erbschein beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen; alle Miterben können einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Rechnen Sie je nach Auslastung mit mehreren Wochen bis Monaten – wir starten die Vermarktung auf Wunsch parallel, damit keine Zeit verloren geht.

Die Grundbuchberichtigung – also die Eintragung der Erbengemeinschaft als Eigentümerin – ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Für den Verkauf ist sie nicht zwingend vorab nötig: Der Notar kann Berichtigung und Eigentumsumschreibung an den Käufer in einem Zug beantragen.

Steuern

Steuern beim Verkauf durch die Erbengemeinschaft

Nur zur Orientierung – verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.

Erbschaftsteuer

Fällt mit dem Erbfall an, nicht mit dem Verkauf. Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €. Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Das selbst genutzte Familienheim kann bei zehnjähriger Eigennutzung steuerfrei bleiben – bei Verkauf entfällt diese Befreiung.

Spekulationssteuer

Erben treten in die Fußstapfen des Erblassers: Maßgeblich ist, wann er die Immobilie gekauft hat. Liegen zwischen seinem Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre – oder wurde das Haus im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt – ist der Gewinn steuerfrei.

Grunderwerbsteuer

Der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei. Beim späteren Verkauf zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer (in Bremen 5 %) – für die Erbengemeinschaft entsteht keine.

Ihre Vorteile

Warum Erbengemeinschaften in Bremen mit uns verkaufen

  • Neutraler Marktwertkostenlose Bewertung vor Ort – akzeptiert von allen Erben
  • Moderation statt Streitwir vertreten das gemeinsame Ziel, nicht einzelne Erben
  • Faire Provision ab 1,5 %erfolgsbasiert – nur bei tatsächlichem Verkauf
  • 238+ vermittelte Immobilien5,0 Sterne aus 171 Google-Bewertungen
  • Ø 47 Tage bis zum Notargeprüfte Käufer, kein Besichtigungstourismus
  • Diskret, auch off-marketauf Wunsch ohne öffentliche Inserate
Bewertungen

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.

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Unkomplizierte professionelle und sehr schnelle Abwicklung
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Einer der vertrauenswürdigen Immobilienmakler in Bremen mit großem Fachwissen.
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Vom Anfang bis zum Ende lief alles reibungslos. Sehr kompetentes Team, kann ich nur empfehlen!
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Sandra Zierfisch
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Mit dieser Immobilienagentur trat ich zu Beginn per Mail, später aber auch telefonisch in Kontakt. Meine Wünsche wurden perfekt berücksichtigt, da jedes einzelne Expose meinen Vorstellungen entsprach.
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Ich kann "Ihr Fairer Makler" in Bremen absolut empfehlen! Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss lief alles professionell, freundlich und transparent ab. Man fühlt sich da wirklich gut beraten und nicht wie eine Nummer. Besonders positiv war die schnelle Kommunikation und die tolle Erreichbarkeit – Fragen wurden immer verständlich und geduldig beantwortet. Ich fand die Person auch menschlich echt super. Sympathisch und zuverlässig. Wenn du einen kompetenten und fairen Immobilienmakler in Bremen suchst, bist du hier definitiv an der richtigen Adresse. Danke für die super Unterstützung! 🏡✨
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„Ihr Fairer Makler“ ist sehr empfehlenswert. Die Beratung bei der Haussuche war wirklich top. Rundumservice vorhanden, d. h. die Kommunikation, Beratung und Termine waren wirklich super. Haussuche konnte mit diesem Makler erfolgreich beendet werden.
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Jederzeit erreichbar für eine fachmännische Auskunft, danke.
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Herr Wolf ist einer der lockersten, unkompliziertesten. Er war bei unserer Wohnungssuche rund um die Uhr ansprechbar und antwortete auf jegliche Fragen und Belange innerhalb kürzester Zeit. Auch nach Unterzeichnung des Mietvertrages steht er weiterhin für Fragen oder Ähnliches zur Verfügung!
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Ich habe mit Ihr Fairer Makler - Immobilienmakler Bremen wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht. Für mich war von Anfang an wichtig, mich gut aufgehoben zu fühlen – und genau das war hier der Fall. Ich hatte nie das Gefühl, dass mir etwas aufgedrängt wird. Stattdessen wurde sich Zeit genommen, mir alles in Ruhe zu erklären und auf meine Fragen einzugehen. Das hat mir persönlich echt Sicherheit gegeben. Auch während der gesamten Abwicklung wurde ich immer informiert und wusste genau, wie der Stand ist. Für mich war das Ganze dadurch viel entspannter, als ich es erwartet hatte. Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden 👍
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Ich kann nur positives Feedback geben. Ob am Telefon oder persönlich ich würde gut beraten ! Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, schnelle Abwicklung. Nach einer guten Beratung lief alles Recht schnell und wir sind sehr zufrieden uns dafür entschieden zu haben.
FAQ

Häufige Fragen: Haus verkaufen in der Erbengemeinschaft

Wer darf in einer Erbengemeinschaft das Haus verkaufen?

Nur alle Miterben gemeinsam. Die Immobilie gehört der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§ 2040 BGB) – der Kaufvertrag braucht die Unterschrift bzw. notarielle Vollmacht jedes einzelnen Erben. Ein einzelner Miterbe kann das Haus nicht allein verkaufen, wohl aber seinen eigenen Erbteil.

Wie läuft der Hausverkauf in einer Erbengemeinschaft ab?

In sechs Schritten: Erben und Erbquoten klären (Erbschein oder notarielles Testament), Grundbuch berichtigen, Immobilie neutral bewerten, gemeinsam Verkaufsbeschluss fassen, vermarkten und den Notarvertrag von allen Miterben unterschreiben lassen. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. In Bremen dauert der Verkauf mit uns im Schnitt rund 47 Tage.

Was passiert bei einer Erbengemeinschaft, wenn einer nicht verkaufen will?

Dann gibt es vier Wege: (1) Die anderen Erben kaufen seinen Anteil ab oder er kauft die anderen aus, (2) der Verkaufswillige verkauft seinen Erbteil an Miterben oder Dritte, (3) eine notarielle Erbauseinandersetzung mit Ausgleichszahlung, (4) als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht – meist mit deutlich niedrigerem Erlös. Ein neutraler Marktwert löst den Streit in der Praxis am häufigsten.

Muss ich als Erbengemeinschaft Steuern zahlen, wenn ich mein Haus verkaufe?

Beim Verkauf selbst fällt keine Grunderwerbsteuer für die Erben an. Erbschaftsteuer kann je nach Verwandtschaftsgrad und Freibetrag (Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil) anfallen – unabhängig vom Verkauf. Spekulationssteuer entsteht nur, wenn zwischen Kauf durch den Erblasser und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.

Können wir das geerbte Haus ohne Erbschein verkaufen?

Ja, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorliegt – das reicht dem Grundbuchamt als Erbnachweis (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament ist der Erbschein nötig; in Bremen beantragen Sie ihn beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bremen.

Müssen wir vor dem Verkauf ins Grundbuch eingetragen werden?

Nicht zwingend – der Notar kann die Grundbuchberichtigung mit dem Verkauf verbinden. Sinnvoll ist sie trotzdem: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eintragung der Erben als Eigentümer gebührenfrei.

Kann ich meinen Erbteil allein verkaufen?

Ja. Ein Miterbe kann seinen gesamten Erbteil (nicht seinen Anteil am Haus) notariell an Dritte oder Miterben verkaufen (§ 2033 BGB). Die übrigen Miterben haben zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Wirtschaftlich ist das selten die beste Lösung – Erbteilkäufer zahlen meist deutlich unter Wert.

Wie wird der Verkaufserlös in der Erbengemeinschaft verteilt?

Nach den Erbquoten. Aus dem Kaufpreis werden zunächst Nachlassverbindlichkeiten, Kredite und gemeinsame Kosten (Makler, Räumung, Energieausweis) beglichen; der Rest wird anteilig ausgezahlt. Ausgleichszahlungen – etwa für Pflege oder frühere Schenkungen – sollten vorher schriftlich vereinbart sein.

Was kostet die Teilungsversteigerung – und warum sollten wir sie vermeiden?

Antrag, Verkehrswertgutachten und Gerichtskosten trägt zunächst der Antragsteller; das Verfahren dauert oft ein Jahr und länger. Der Zuschlag liegt erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert, weil Bieter das Risiko einpreisen. Ein frei verhandelter Verkauf erzielt in der Regel spürbar mehr für alle Erben.

Was ist, wenn ein Miterbe im Haus wohnt?

Dann muss geklärt werden, ob er eine Nutzungsentschädigung an die Gemeinschaft zahlt, das Haus übernimmt oder auszieht. Häufig ist die Übernahme mit Ausgleichszahlung die sauberste Lösung – wir liefern dafür den neutralen Marktwert als Basis.

Welche Unterlagen braucht die Erbengemeinschaft für den Verkauf?

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Baubeschreibung, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung, Nachweise über Sanierungen sowie ggf. Mietverträge. Wir stellen die Liste mit Ihnen zusammen und besorgen fehlende Dokumente.

Was kostet ein Makler in der Erbengemeinschaft?

Bei Ihr Fairer Makler ab 1,5 % Provision – erfolgsbasiert, nur bei tatsächlichem Verkauf. Bewertung, Erstberatung und die Moderation zwischen den Erben sind kostenlos und unverbindlich.

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