Können sich Miteigentümer oder Erben nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Sie löst die Gemeinschaft auf, bringt aber oft weniger Erlös als ein freihändiger Verkauf. Wir zeigen Ablauf, Kosten und bessere Wege.
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung (Paragraf 180 ZVG). Sie dient dazu, eine Gemeinschaft aufzulösen, die sich nicht einigen kann – typischerweise eine Erbengemeinschaft oder Miteigentümer nach einer Scheidung.
Jeder Miteigentümer kann sie beim Amtsgericht beantragen. Die Immobilie wird versteigert und der Erlös nach Anteilen verteilt. Der Nachteil: Versteigerungserlöse liegen oft deutlich unter dem freihändigen Marktwert.
Vom Antrag bis zur Auszahlung vergeht in der Regel rund ein Jahr, oft länger.
Ein Miteigentümer beantragt die Versteigerung und leistet einen Kostenvorschuss.
Ein Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert der Immobilie.
Öffentliche Versteigerung; Gebote ab meist 50 % des Wertes möglich.
Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und wird Eigentümer.
Nach Abzug der Kosten wird der Erlös unter den Miteigentümern verteilt.
Dauerhaft aufhalten lässt sie sich kaum – aber gewinnen Sie Zeit für eine bessere Lösung.
Der beste Weg: gemeinsam freihändig verkaufen und deutlich mehr erlösen. Wir moderieren neutral.
Ein Miteigentümer kauft die Anteile der anderen und beendet die Gemeinschaft.
Das Verfahren kann für längstens 6 Monate eingestellt und einmalig wiederholt werden – Zeit für eine Einigung.
Gerichts-, Gutachter- und Verfahrenskosten liegen grob bei rund 3 % des Verkehrswerts – bei einem Haus für 500.000 € schnell etwa 15.000 €. Sie werden vom Erlös abgezogen; der Antragsteller ist zunächst vorschusspflichtig.
In den allermeisten Fällen ist der freihändige Verkauf die bessere Lösung: höherer Erlös, planbarer Ablauf und keine öffentliche Versteigerung. Voraussetzung ist, dass sich die Beteiligten – zumindest überwiegend – zusammenraufen.
Als neutraler Makler vermitteln wir zwischen den Parteien, ermitteln einen fairen Wert und führen den Verkauf professionell durch. Häufig lässt sich so eine Versteigerung noch abwenden.
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Eine gerichtliche Versteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft oder Ex-Paar), wenn keine Einigung über die Immobilie gelingt. Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.
Am wirksamsten durch Einigung und freihändigen Verkauf oder den Aufkauf der Miteigentumsanteile. Das Verfahren lässt sich zudem über die einstweilige Einstellung für bis zu 6 Monate aussetzen.
Grob rund 3 % des Verkehrswerts für Gericht, Gutachten und Verfahren – bei 500.000 € etwa 15.000 €. Die Kosten werden vom Erlös abgezogen.
Vom Antrag bis zur Auszahlung meist etwa ein Jahr, teilweise deutlich länger.
Nach Abzug der Kosten wird der Versteigerungserlös im Verteilungstermin unter den Miteigentümern entsprechend ihren Anteilen aufgeteilt.
In der Regel ja: Er bringt meist einen deutlich höheren Erlös und ist planbarer. Wir moderieren zwischen den Parteien und führen den Verkauf durch.