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Ihr Fairer Makler

Teilungsversteigerung – Ablauf, Kosten und wie Sie sie verhindern

Können sich Miteigentümer oder Erben nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Sie löst die Gemeinschaft auf, bringt aber oft weniger Erlös als ein freihändiger Verkauf. Wir zeigen Ablauf, Kosten und bessere Wege.

Team von Ihr Fairer Makler
~1 Jahr
typische Dauer
~3 %
Kosten vom Wert
5,0 ★
153 Google-Bewertungen
Grundlagen

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung (Paragraf 180 ZVG). Sie dient dazu, eine Gemeinschaft aufzulösen, die sich nicht einigen kann – typischerweise eine Erbengemeinschaft oder Miteigentümer nach einer Scheidung.

Jeder Miteigentümer kann sie beim Amtsgericht beantragen. Die Immobilie wird versteigert und der Erlös nach Anteilen verteilt. Der Nachteil: Versteigerungserlöse liegen oft deutlich unter dem freihändigen Marktwert.

Ablauf

So läuft eine Teilungsversteigerung ab

Vom Antrag bis zur Auszahlung vergeht in der Regel rund ein Jahr, oft länger.

1

Antrag beim Amtsgericht

Ein Miteigentümer beantragt die Versteigerung und leistet einen Kostenvorschuss.

2

Wertgutachten

Ein Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert der Immobilie.

3

Versteigerungstermin

Öffentliche Versteigerung; Gebote ab meist 50 % des Wertes möglich.

4

Zuschlag

Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und wird Eigentümer.

5

Verteilungstermin

Nach Abzug der Kosten wird der Erlös unter den Miteigentümern verteilt.

Handlungsspielraum

Teilungsversteigerung verhindern – diese Wege gibt es

Dauerhaft aufhalten lässt sie sich kaum – aber gewinnen Sie Zeit für eine bessere Lösung.

Einigung & freihändiger Verkauf

Der beste Weg: gemeinsam freihändig verkaufen und deutlich mehr erlösen. Wir moderieren neutral.

Anteile aufkaufen

Ein Miteigentümer kauft die Anteile der anderen und beendet die Gemeinschaft.

Einstweilige Einstellung

Das Verfahren kann für längstens 6 Monate eingestellt und einmalig wiederholt werden – Zeit für eine Einigung.

Kosten der Teilungsversteigerung

Gerichts-, Gutachter- und Verfahrenskosten liegen grob bei rund 3 % des Verkehrswerts – bei einem Haus für 500.000 € schnell etwa 15.000 €. Sie werden vom Erlös abgezogen; der Antragsteller ist zunächst vorschusspflichtig.

Bessere Alternative

Freihändiger Verkauf statt Versteigerung

In den allermeisten Fällen ist der freihändige Verkauf die bessere Lösung: höherer Erlös, planbarer Ablauf und keine öffentliche Versteigerung. Voraussetzung ist, dass sich die Beteiligten – zumindest überwiegend – zusammenraufen.

Als neutraler Makler vermitteln wir zwischen den Parteien, ermitteln einen fairen Wert und führen den Verkauf professionell durch. Häufig lässt sich so eine Versteigerung noch abwenden.

Ihre Vorteile

Warum ein freihändiger Verkauf meist besser ist

  • Faire, transparente Provisionerfolgsbasiert – nur bei erfolgreichem Verkauf
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FAQ

Häufige Fragen zur Teilungsversteigerung

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Eine gerichtliche Versteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft oder Ex-Paar), wenn keine Einigung über die Immobilie gelingt. Der Erlös wird nach Anteilen verteilt.

Wie kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?

Am wirksamsten durch Einigung und freihändigen Verkauf oder den Aufkauf der Miteigentumsanteile. Das Verfahren lässt sich zudem über die einstweilige Einstellung für bis zu 6 Monate aussetzen.

Was kostet eine Teilungsversteigerung?

Grob rund 3 % des Verkehrswerts für Gericht, Gutachten und Verfahren – bei 500.000 € etwa 15.000 €. Die Kosten werden vom Erlös abgezogen.

Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

Vom Antrag bis zur Auszahlung meist etwa ein Jahr, teilweise deutlich länger.

Wer bekommt den Erlös?

Nach Abzug der Kosten wird der Versteigerungserlös im Verteilungstermin unter den Miteigentümern entsprechend ihren Anteilen aufgeteilt.

Lohnt sich ein freihändiger Verkauf statt der Versteigerung?

In der Regel ja: Er bringt meist einen deutlich höheren Erlös und ist planbarer. Wir moderieren zwischen den Parteien und führen den Verkauf durch.

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