Welche Dokumente Bank und Notar von Ihnen als Käufer sehen wollen, was Sie vom Verkäufer verlangen sollten – und in welcher Reihenfolge Sie alles zusammenstellen, damit die Finanzierung nicht am fehlenden Nachweis scheitert. Stand: September 2026.
Für die Finanzierung braucht Ihre Bank Einkommensnachweise der letzten drei Monate, einen Eigenkapitalnachweis, eine Selbstauskunft und meist eine Schufa-Auskunft; Selbstständige zusätzlich die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse oder Steuerbescheide. Für den Notartermin genügen Personalausweis oder Reisepass – bei Gütertrennung oder wenn die Immobilie das wesentliche Vermögen eines Ehepartners darstellt, zusätzlich der Ehevertrag. Vom Verkäufer oder Makler sollten Sie vor der Unterschrift Energieausweis, aktuellen Grundbuchauszug und bei einer Eigentumswohnung die WEG-Unterlagen einsehen.
Planen Sie für die Finanzierungszusage zwei bis vier Wochen ein, wenn alle Unterlagen vollständig sind – deutlich länger, wenn Nachweise fehlen. In einem nachfragestarken Markt wie Bremen entscheidet oft, wer als Erstes eine belastbare Finanzierungsbestätigung vorlegen kann.
Bevor eine Bank eine Finanzierungszusage ausstellt, prüft sie Ihre Bonität und das Objekt. Für die Bonität brauchen Sie in der Regel:
Die letzten drei Gehaltsabrechnungen bei Angestellten, bei Beamten die letzte Bezügemitteilung, dazu der letzte Einkommensteuerbescheid.
Konto-, Depot- oder Sparbuchauszüge, die zeigen, dass das geplante Eigenkapital tatsächlich vorhanden und verfügbar ist.
Das Bank-Formular zu Vermögen, Verbindlichkeiten und laufenden Krediten, meist ergänzt um eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft.
Selbstständige und Freiberufler legen zusätzlich die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sowie die aktuellen Steuerbescheide vor – Banken kalkulieren hier meist mit einem konservativen Durchschnittseinkommen. Was der Kauf über die reine Finanzierung hinaus kostet, zeigt Kaufnebenkosten in Bremen.
Als Käufer haben Sie das Recht, diese Unterlagen vor dem Notartermin zu prüfen – nicht erst danach. Ein seriöser Verkäufer oder Makler legt sie unaufgefordert vor.
| Unterlage | Warum Sie sie vor dem Notartermin sehen sollten |
|---|---|
| Energieausweis | Zeigt Heizkosten und energetischen Zustand – Pflichtangabe, die spätestens bei der Besichtigung vorliegen muss |
| Aktueller Grundbuchauszug | Zeigt Eigentümer, Lasten (Abt. II) und eingetragene Grundschulden (Abt. III) – Grundlage für die lastenfreie Übergabe |
| Flurkarte & Grundrisse | Zuschnitt des Grundstücks und der Räume, Grundlage für Ihre eigene Finanzierungs- und Nutzungsplanung |
| Modernisierungsnachweise | Belegt, was tatsächlich saniert wurde, statt es nur zu behaupten – wichtig für Ihre Instandhaltungsplanung |
| Grundsteuerbescheid | Zeigt die laufenden Kosten nach dem Kauf |
| Baulastenauskunft | Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen |
Bekommen Sie eine dieser Unterlagen nicht oder nur zögerlich, ist das selbst eine Information. Was Verkäufer umgekehrt zusammenstellen müssen, steht im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf.
Den Kaufvertragsentwurf erhalten Sie in der Regel rund zwei Wochen vor dem Termin – nutzen Sie die Zeit, jede Klausel zu verstehen, statt sie am Notartisch zum ersten Mal zu lesen.
Kaufen Sie eine Eigentumswohnung, kaufen Sie sich auch in eine Gemeinschaft ein. Bestehen Sie vor dem Notartermin auf Einsicht in:
Eine niedrige Rücklage bei gleichzeitig anstehender Sanierung gehört zu den teuersten Risiken beim Wohnungskauf – sie taucht in keinem Exposé auf, steht aber schwarz auf weiß in den Protokollen.
Ihre Bank benötigt die im Kaufvertrag mitbeurkundete Grundschuld, um den Kaufpreis auszuzahlen – ohne sie fließt kein Geld.
Das Finanzamt schickt den Bescheid nach der Beurkundung automatisch; in Bremen 5 % des Kaufpreises. Erst nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung – Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung meist sofort, die endgültige Eigentumsumschreibung folgt oft erst Wochen bis Monate später.
Ummeldung bei Strom-, Gas- und Wasserversorger, Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zum Übergabetermin.
Wie sich das in den Gesamtkauf einfügt, zeigt Haus kaufen in Bremen.
Bei Objekten, die wir vermitteln, liegen Energieausweis, Grundbuchauszug und – bei Eigentumswohnungen – die WEG-Unterlagen von Anfang an vor. Das ist einer der Gründe, warum unsere Verkäufe im Schnitt 47 Tage bis zum Kaufvertrag brauchen. 238+ vermittelte Immobilien, 5,0 Sterne aus 175+ Google-Bewertungen.
Für die Bank: Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweis, Selbstauskunft und meist eine Schufa-Auskunft. Für den Notartermin genügen Personalausweis oder Reisepass, bei Bedarf Ehevertrag oder Vollmacht. Vom Verkäufer sollten Sie zusätzlich Energieausweis, Grundbuchauszug und – bei einer Eigentumswohnung – die WEG-Unterlagen einsehen.
Die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder die Bezügemitteilung, den letzten Einkommensteuerbescheid, einen Eigenkapitalnachweis über Konto- oder Depotauszüge sowie eine Selbstauskunft mit Schufa-Angaben. Selbstständige legen zusätzlich die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse oder Steuerbescheide vor.
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischem Pass zusätzlich eine Meldebescheinigung. Je nach Fall kommen eine notariell beglaubigte Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen, oder der Ehevertrag bei Gütertrennung dazu. Den Grundbuchstand ruft der Notar in der Regel selbst ab.
Spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis, vor der Unterschrift einen aktuellen Grundbuchauszug sowie auf Nachfrage Flurkarte, Modernisierungsnachweise und den Grundsteuerbescheid. Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan und Rücklagennachweis.
Zusätzlich zu den normalen Objektunterlagen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sowie den Nachweis der Erhaltungsrücklage. Eine niedrige Rücklage bei anstehender Sanierung ist ein häufig übersehenes Risiko.
Bei vollständigen Unterlagen meist zwei bis vier Wochen. Fehlen Nachweise – etwa bei Selbstständigen ohne aktuelle Steuerbescheide – kann es deutlich länger dauern. Wer die Unterlagen vorbereitet, bevor er konkret sucht, ist im Vorteil.
In der Regel ja – Banken verlangen sie meist als Teil der Selbstauskunft, um Ihre Bonität zu prüfen. Eine eigene, aktuelle Schufa-Selbstauskunft vorab zu besorgen beschleunigt den Prozess und deckt eventuelle Fehleinträge frühzeitig auf.
Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, das Finanzamt schickt den Grunderwerbsteuerbescheid, und nach dessen Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die endgültige Eigentumsumschreibung. Parallel bestellt Ihre Bank die Grundschuld, um den Kaufpreis auszuzahlen.
Die eigenen Nachweise (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Schufa) sind meist kostenlos oder sehr günstig. Kosten entstehen vor allem bei Notar und Grundbuch sowie der Grunderwerbsteuer selbst – das ist keine Steuerberatung, die genaue Höhe und Fälligkeiten klärt im Einzelfall der Notar bzw. Ihr Steuerberater.
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