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Grundsteuer in Bremen

Kurz gesagt: Die Grundsteuer zahlen Eigentümer jährlich an ihre Gemeinde. Seit 2025 gilt bundesweit die reformierte Berechnung – Bremen und Bremerhaven wenden das Bundesmodell an. Die Höhe ergibt sich aus drei Bausteinen: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Ihren individuellen Betrag und den geltenden Hebesatz finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid.

Mit der Reform musste Deutschland die Grundsteuer neu aufstellen, weil die alten Einheitswerte verfassungswidrig waren. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben. Dieser Ratgeber erklärt, wie sie in Bremen berechnet wird und was Eigentümer jetzt wissen sollten.

Grundsteuer A, B und C

  • Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
  • Grundsteuer B – für bebaute und bebaubare Grundstücke. Das betrifft die allermeisten Hausbesitzer und Eigentümer in Bremen.
  • Grundsteuer C – ein möglicher höherer Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke, um Spekulation zu bremsen. Ob eine Gemeinde sie nutzt, entscheidet sie selbst.

So wird die Grundsteuer berechnet

  1. Grundsteuerwert – Das Finanzamt ermittelt den Wert des Grundstücks (im Bundesmodell u. a. aus Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete). Grundlage ist Ihre Grundsteuererklärung.
  2. Steuermesszahl – Der Grundsteuerwert wird mit einer gesetzlich festgelegten, sehr kleinen Messzahl multipliziert. Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
  3. Hebesatz – Die Gemeinde (Bremen bzw. Bremerhaven) multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Das ergibt die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer pro Jahr.

Kurzform: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Zwei Grundstücke mit gleichem Messbetrag zahlen in Bremen und Bremerhaven unterschiedlich viel, weil beide Gemeinden eigene Hebesätze festlegen.

Der Hebesatz in Bremen

Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst. Zur Reform 2025 haben Bremen und Bremerhaven ihre Hebesätze neu festgelegt – das Ziel der meisten Kommunen war dabei Aufkommensneutralität, also in Summe nicht mehr einzunehmen als zuvor. Für den einzelnen Eigentümer kann die neue Grundsteuer dennoch höher oder niedriger ausfallen als früher, weil sich die Bemessungsgrundlagen verschoben haben. Den für Sie geltenden Hebesatz und Betrag finden Sie in Ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuerbescheid genau. Fehler bei Fläche, Baujahr oder Gebäudeart lassen sich mit einem fristgerechten Einspruch korrigieren.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  • Bescheide aufbewahren und auf Plausibilität prüfen (Fläche, Baujahr, Grundstücksgröße).
  • Bei Fehlern innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
  • Die jährliche Zahllast in die Nebenkostenplanung aufnehmen – bei Vermietung ist die Grundsteuer grundsätzlich umlagefähig.
  • Bei Kauf oder Verkauf die Grundsteuer im Jahr der Übergabe anteilig berücksichtigen.

Grundsteuer beim Verkauf

Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr ist, wem die Immobilie zum 1. Januar gehört. Wird während des Jahres verkauft, zahlt also formal weiterhin der Verkäufer – in den meisten Kaufverträgen wird die Grundsteuer ab dem Übergabestichtag aber anteilig auf den Käufer umgelegt. Das ist Verhandlungssache und sollte klar im Vertrag stehen.

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In Bremen & Umland

Als lokaler Makler in Bremen behalten wir die Rahmenbedingungen im Blick – von der Grundsteuer bis zur aktuellen Marktlage. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie heute wert ist oder wie sich ein Verkauf rechnet, melden Sie sich gern.

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Häufige Fragen

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil sie veraltet und ungleich waren. Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten berechnet.

Welches Modell gilt in Bremen?

Bremen und Bremerhaven wenden das Bundesmodell an. Der Grundsteuerwert berücksichtigt darin u. a. Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und eine statistische Nettokaltmiete.

Wie berechnet sich mein Betrag?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Den konkreten Betrag und den Hebesatz entnehmen Sie Ihrem Grundsteuerbescheid.

Ist die Grundsteuer auf Mieter umlagefähig?

Ja, bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer über die Betriebskosten grundsätzlich umlagefähig.

Wer zahlt die Grundsteuer beim Verkauf?

Schuldner für das ganze Jahr ist der Eigentümer zum 1. Januar. Im Kaufvertrag wird die Grundsteuer ab Übergabe aber üblicherweise anteilig auf den Käufer umgelegt.

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