Zum Hauptinhalt springen

Ihr Fairer Makler

Haus geerbt – was tun? Ihr Leitfaden für die ersten Schritte

Ein geerbtes Haus bringt Fragen und Fristen mit sich. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die ersten Schritte, worauf Sie steuerlich achten müssen und wie Sie entscheiden: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

Team von Ihr Fairer Makler
6 Wochen
Frist zum Ausschlagen
24 h
Rückmeldung – immer
0 €
Bewertung kostenlos
Erste Schritte

Haus geerbt – was tun als Erstes?

Zuerst klären Sie die Erbfolge: Gibt es ein Testament, brauchen Sie einen Erbschein? Dann entscheiden Sie, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen – Letzteres nur innerhalb von sechs Wochen.

Nehmen Sie an, lassen Sie das Grundbuch auf sich berichtigen. Erst dann können Sie über die Immobilie verfügen – also vermieten oder verkaufen.

Reihenfolge

Ihre ersten Schritte nach dem Erbe

1

Erbe klären

Testament/Erbschein prüfen, Erbe annehmen oder ausschlagen.

2

Grundbuch berichtigen

Als neuer Eigentümer eintragen lassen.

3

Wert ermitteln

Kostenlose, realistische Marktwertermittlung.

4

Steuern prüfen

Erbschaftssteuer und Spekulationsfrist mit dem Steuerberater klären.

5

Entscheiden

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.

Ihre Optionen

Nutzen, vermieten oder verkaufen?

Selbst nutzen

Kann bei der Erbschaftssteuer helfen (Familienheim), bindet aber Kapital und bringt oft Sanierungsbedarf mit.

Vermieten

Laufende Einnahmen, aber Aufwand als Vermieter und Verantwortung für das Objekt.

Verkaufen

Schafft klare Verhältnisse und Liquidität – besonders sinnvoll in einer Erbengemeinschaft.

Frist beachten: 6 Wochen zum Ausschlagen

Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe binnen sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (sechs Monate bei Auslandsbezug). Danach gilt das Erbe als angenommen – inklusive etwaiger Schulden.

Ihre Vorteile

Warum Erben mit uns die richtige Entscheidung treffen

  • Faire, transparente Provisionerfolgsbasiert – nur bei erfolgreichem Verkauf
  • Kostenlose Immobilienbewertungonline in zwei Minuten, danach vor Ort
  • Diskret & einfühlsamauf Wunsch off-market, ohne Schild und Portale
  • Fester Ansprechpartnerkein Staffelwechsel nach dem ersten Termin
  • Wir arbeiten mit Ihren Beraternauf Wunsch mit Notar, Anwalt & Steuerberater
  • Nur qualifizierte Käufersolvente, geprüfte Interessenten
Bewertungen

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen – lokal, transparent, fair.

FAQ

Häufige Fragen, wenn man ein Haus erbt

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus erbe?

Erbfolge klären (Testament/Erbschein), Erbe annehmen oder ausschlagen, Grundbuch berichtigen, Wert ermitteln, Steuern prüfen und dann entscheiden: nutzen, vermieten oder verkaufen.

Kann ich ein Erbe ausschlagen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (sechs Monate bei Wohnsitz im Ausland). Das ist vor allem bei überschuldetem Nachlass sinnvoll.

Sollte ich das geerbte Haus verkaufen oder vermieten?

Das hängt von Ihrer Situation, den Miterben und dem Objekt ab. Verkauf schafft Klarheit und Liquidität, Vermietung laufende Einnahmen. Wir helfen bei der Entscheidung mit einer realistischen Bewertung.

Welche Steuern fallen an?

Je nach Verwandtschaft und Wert Erbschaftssteuer, bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist ohne Eigennutzung ggf. Spekulationssteuer. Die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.

Wie schnell kann ich das geerbte Haus verkaufen?

Nach der Grundbuchberichtigung meist in wenigen Wochen. Wir bereiten Unterlagen auf und vermarkten zügig an geprüfte Käufer.

Auch hilfreich

Passende Ratgeber & Leistungen

Beliebte Seiten
Immobilienmakler in BremenHaus verkaufen in BremenWohnung verkaufen in BremenKostenlose Immobilienbewertung

Jetzt Rückruf vereinbaren!