Mit der Immobilien-Leibrente verkaufen Sie Ihr Haus, erhalten eine lebenslange monatliche Rente und wohnen weiter darin. Wir erklären die Modelle, die Berechnung und wie Sie sich richtig absichern.
Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie, erhalten aber statt eines einmaligen Kaufpreises eine lebenslange monatliche Rente – und behalten ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. So bleiben Sie wohnen und gewinnen finanzielle Freiheit im Alter.
Der Vertrag wird notariell geschlossen, Rente und Wohnrecht werden im Grundbuch abgesichert. Das Modell eignet sich vor allem für ältere Eigentümer ohne Erben oder mit Wunsch nach mehr Liquidität.
Sie dürfen die Immobilie selbst bewohnen – aber nicht vermieten.
Umfassender: Sie dürfen auch vermieten und erhalten die Mieteinnahmen, etwa nach einem Umzug ins Heim.
Lebenslange Zahlung bis zum Tod – unabhängig davon, wie lange sie fließt.
Zahlung über einen festen Zeitraum statt lebenslang.
Nur ein Anteil wird verkauft; für den Rest zahlen Sie ein Nutzungsentgelt.
Darlehen gegen die Immobilie, das erst später fällig wird.
Zuerst wird der aktuelle Marktwert der Immobilie ermittelt – kostenlos durch uns.
Der Wert des Wohn- bzw. Nießbrauchrechts wird abgezogen (Nießbrauch mehr).
Aus dem Restwert und der statistischen Lebenserwartung ergibt sich die monatliche Rente.
Vertrag beim Notar, erstrangige Eintragung von Rente und Wohnrecht im Grundbuch.
Rente und Wohn-/Nießbrauchrecht sollten unbedingt erstrangig im Grundbuch eingetragen werden – so sind Sie auch bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Käufers geschützt. Der gesamte Vorgang erfolgt notariell.
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Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten statt eines Einmalbetrags eine lebenslange monatliche Rente plus ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Sie bleiben also wohnen und gewinnen laufende Einnahmen.
Das Wohnrecht erlaubt nur die eigene Nutzung. Der Nießbrauch geht weiter: Sie dürfen die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten, etwa nach einem Umzug.
Aus dem Verkehrswert wird der Wert des Wohn-/Nießbrauchrechts abgezogen; aus dem Rest und der statistischen Lebenserwartung ergibt sich die monatliche Rente.
Durch die erstrangige Eintragung von Rente und Wohnrecht im Grundbuch und den notariellen Vertrag – auch bei Zahlungsausfall oder Insolvenz des Käufers.
Vor allem für ältere Eigentümer, die in ihrer Immobilie wohnen bleiben, aber mehr monatliche Liquidität möchten – häufig ohne direkte Erben.