Grundsteuer in Bremen 2026: Hebesatz, Berechnung und Reform
Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer – auch in Bremen. Für viele Eigentümer bedeutet das neue Bescheide und die Frage: Zahle ich jetzt mehr oder weniger? Dieser Ratgeber erklärt den aktuellen Hebesatz in Bremen, wie sich die neue Grundsteuer berechnet, wer sie zahlt und was die Reform für Sie bedeutet.
Auf einen Blick
Grundsteuer-Hebesatz in Bremen 2026
Für die Stadt Bremen gilt seit 2025 ein Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von 755 Prozent. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen – dazu zählen auch Kleingärten – wurde auf 0 Prozent gesetzt und entfällt damit faktisch.
Der neue Hebesatz wurde mit dem Gesetz über die Hebesätze im November 2024 beschlossen. Er ist technisch notwendig, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen: Die Stadt Bremen nimmt insgesamt nicht mehr Grundsteuer ein als vor der Reform.
So wird die neue Grundsteuer berechnet
Bremen nutzt das Bundesmodell. Die Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden:
- Grundsteuerwert: der vom Finanzamt ermittelte Wert des Grundstücks
- Steuermesszahl: ein gesetzlich festgelegter Promillesatz
- Hebesatz der Gemeinde: in Bremen 755 % für Grundsteuer B
Die Formel lautet vereinfacht: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Der Grundsteuerwert berücksichtigt beim Bundesmodell unter anderem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche.
Wer zahlt die Grundsteuer?
Die Grundsteuer zahlt grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie. Bei vermieteten Objekten ist sie als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Grundsteuerbescheid kommt von der Stadt bzw. dem Finanzamt. Die neuen Bescheide auf Basis der Reform gelten seit Januar 2025. Eigentümer sollten prüfen, ob die zugrunde gelegten Daten – etwa Fläche und Gebäudeart – korrekt sind.
Grundsteuer beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie wird die Grundsteuer meist stichtagsbezogen zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt oder im Kaufvertrag geregelt. Für das laufende Jahr bleibt in der Regel derjenige gegenüber der Stadt Schuldner, der zum Stichtag Eigentümer war; die interne Aufteilung regelt der Notarvertrag.
Für Käufer ist die jährliche Grundsteuer ein Teil der laufenden Kosten und sollte bei der Kalkulation berücksichtigt werden – neben den einmaligen Kaufnebenkosten.
Grundsteuer und Immobilienwert in Bremen
Die Grundsteuer orientiert sich am Grundsteuerwert des Finanzamts – der aber nicht dem Verkaufswert entspricht. Wer den echten Marktwert seiner Immobilie kennen will, braucht eine marktbezogene Bewertung.
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Kostenlose ImmobilienbewertungHäufige Fragen zur Grundsteuer in Bremen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bremen?
Für die Stadt Bremen gilt seit 2025 ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 755 Prozent. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wurde auf 0 Prozent gesetzt.
Wie wird die neue Grundsteuer in Bremen berechnet?
Bremen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz (755 %). Der Grundsteuerwert berücksichtigt unter anderem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche.
Zahle ich nach der Reform mehr Grundsteuer?
Die Reform ist für Bremen insgesamt aufkommensneutral – die Stadt nimmt nicht mehr ein als zuvor. Im Einzelfall kann die Grundsteuer aber steigen oder sinken, je nach Wert und Lage der Immobilie.
Wer zahlt die Grundsteuer?
Grundsätzlich der Eigentümer. Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, sofern der Mietvertrag das vorsieht.
Entspricht der Grundsteuerwert dem Verkaufswert?
Nein. Der Grundsteuerwert des Finanzamts dient nur der Steuerberechnung und weicht meist deutlich vom tatsächlichen Marktwert ab. Den echten Wert liefert eine marktbezogene Immobilienbewertung.
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