Ihr Fairer Makler

wohnzimmer

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt – und in der Regel mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers verbunden. Doch eine der ersten Fragen, die sich Eigentümer und Interessenten stellen, lautet: Wieviel Provision nimmt ein Makler eigentlich? 

Besonders relevant ist dabei die Frage, wer die Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf von Immobilien zahlt und welche gesetzliche Regelung aktuell gilt. Die Maklerprovision beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien unterliegt seit 2020 einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer vorschreibt. 

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Bundesland, Art der Immobilie und der individuellen Vereinbarung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Maklerprovision in Deutschland geregelt ist, welche Unterschiede es gibt – und warum Sie in Bremen und Hamburg mit Ihr Fairer Makler besonders sparen können. 

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision – auch als Maklergebühr, Maklercourtage oder Provisionen bezeichnet – ist das Honorar, das ein Makler für seine Dienstleistung erhält und zählt zu den Maklerkosten. Sie wird fällig, wenn durch die Vermittlung eines Immobilienmaklers oder einer Immobilienmaklerin ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Maklerauftrag bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Maklern. Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Immobilien und unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer professionell im gesamten Prozess.

Zu den typischen Leistungen, die durch die Provision abgedeckt werden, gehören:

  • Immobilienbewertung und realistische Preiseinschätzung
  • Vermarktung über Online-Portale, Social Media und Partnernetzwerke
  • Besichtigungsmanagement und Interessentenauswahl
  • Verhandlungen mit potenziellen Käufern
  • Begleitung bis zum Notartermin und Vertragsabschluss
  • Beratung und Unterstützung durch erfahrene Immobilienmaklerinnen, Immobilienmakler oder eine Maklerin bei der Objektsuche, Finanzierung und allen rechtlichen Fragen
Offene Küche
essbereich-mit-kachelofen

Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Das bedeutet: Die Parteien beim Kauf von Wohnimmobilien müssen mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wobei die Verteilung der Maklerkosten gesetzlich geregelt ist. In der Regel wird die Hälfte der Provision von Käufer und Verkäufer jeweils getragen. Die wichtigsten Regelungen zur Maklerprovision gelten sowohl für den Kauf oder Verkauf von Immobilien als auch für Vermietungen. Die Maklerprovision wird beim Kaufvertrag bzw. nach Unterzeichnung des Kaufvertrages (Kaufvertrages) fällig.

Beim Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder anderer Wohnimmobilien richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach dem Verkaufspreis bzw. Kaufpreis. Die Höhe der Maklerprovision beträgt meist 3,57 brutto % pro Partei, was in der Praxis bedeutet, dass bei einem Verkaufspreis von 400.000 € und einem Provisionssatz von 3,57 % Prozent des Kaufpreises jede Partei einen Teil von 14.280 € zahlt. Bei Häusern, Wohnungen und hauses können regionale Unterschiede bestehen, und die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland im internationalen Vergleich hoch (hoch ist die maklerprovision).

wohnzimmer

Übliche Provisionssätze in Bremen & Hamburg

In vielen Regionen Norddeutschlands bewegen sich die Maklerprovisionen aktuell bei 3,57 % brutto pro Partei (inkl. MwSt.). Die Höhe der Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet. Das bedeutet für Verkäufer: Bei einem Immobilienverkauf von 500.000 Euro zahlen sie oft 15.000 bis 17.850 Euro an Provision.

 Die Provision beträgt üblicherweise zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises, abhängig vom jeweiligen Angebot und den regionalen Angeboten auf dem Immobilienmarkt. 

Die Höhe der Maklerprovision kann insbesondere in Städten wie Bremen und Hamburg durch das Angebot an Immobilien, die Art der angebotenen Objekte (z.B. Haus, Wohnung, Wohnungen, Häuser, hauses, Wohnimmobilien) und die Nachfrage beeinflusst werden. 

Fazit:

Im internationalen Vergleich ist die Maklerprovision in Deutschland hoch (hoch ist die maklerprovision). Bei einem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung wird die Provision meist als Teil des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet, wobei die gesetzlichen Regelungen für Wohnungs- und Hausverkäufe (wohnungs, hausverkauf) sowie die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu beachten sind. 

Wieviel Provision nimmt ein Makler beim Immobilienverkauf?

Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Region und Art der Immobilie, liegt aber meist zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer die Maklergebühren hälftig teilen, also jede Partei etwa 3,57 % bezahlt. In Bremen und Hamburg können Sie mit speziellen Angeboten sogar ab 1,5 % Provision netto profitieren.

Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?

Beim Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien gilt seit 2020 eine gesetzliche Regelung: Käufer und Verkäufer tragen in der Regel jeweils mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Die Verteilung der Maklerkosten ist im Maklervertrag festgelegt, wobei der Verkäufer mindestens die Hälfte übernehmen muss. Bei der Vermietung zahlt, wer den Makler beauftragt – meist der Vermieter.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Voraussetzung ist, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht und der Makler aktiv an der Vermittlung beteiligt war. Die Zahlung erfolgt meist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss.

Was deckt die Maklerprovision ab?

Die Maklerprovision umfasst zahlreiche Leistungen wie die Immobilienbewertung, Erstellung von Exposés, Vermarktung, Organisation von Besichtigungen, Verhandlungen mit Käufern, Bonitätsprüfung und Begleitung bis zum Notartermin. So sorgt der Immobilienmakler für einen sicheren und effizienten Verkaufsprozess.

Kann die Maklerprovision verhandelt oder reduziert werden?

Ja, die Maklergebühren sind frei verhandelbar und hängen vom Maklerauftrag, der Region und der Marktsituation ab. Besonders bei stark nachgefragten Immobilien oder bei einem Makleralleinauftrag lassen sich oft günstigere Konditionen erzielen. Auch die Art des Maklervertrags und die schriftliche Vereinbarung per E-Mail spielen eine Rolle.

Jetzt Rückruf vereinbaren!