Ihr Fairer Makler

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt – und in der Regel mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers verbunden. Doch eine der ersten Fragen, die sich Eigentümer und Interessenten stellen, lautet: Wieviel Provision nimmt ein Makler eigentlich?

Besonders relevant ist dabei die Frage, wer die Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf von Immobilien zahlt und welche gesetzliche Regelung aktuell gilt. Die Maklerprovision beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien unterliegt seit 2020 einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer vorschreibt. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Bundesland, Art der Immobilie und der individuellen Vereinbarung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Maklerprovision in Deutschland geregelt ist, welche Unterschiede es gibt – und warum Sie in Bremen und Hamburg mit Ihr Fairer Makler besonders sparen können.

Die Wichtigsten Infos auf einen Blick

Dieser Artikel erklärt:

  • Wie hoch die Maklerprovision in Deutschland 2025 ist und wer sie zahlt
  • Gesetzliche Regelungen zur Provisionsteilung, meist hälftig von Käufer und Verkäufer getragen
  • Typische Provision zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises, gesetzlich geregelt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen
  • Bestellerprinzip bei Vermietungen: Wer den Makler beauftragt, zahlt maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer
  • Spezielle Angebote wie bei Ihr Fairer Makler in Bremen und Hamburg mit Provisionen ab 1,5 % netto bei vollem Service
  • Leistungen, die durch die Maklerprovision abgedeckt werden: Immobilienbewertung, Vermittlung, Verkaufsprozess und Vertragsbegleitung
  • Die Provision ist frei verhandelbar und kann regional variieren
  • Kaufnebenkosten wie Notarkosten und Grunderwerbsteuer sollten Käufer und Verkäufer zusätzlich berücksichtigen
  • Maklerhonorar kann in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden
  • Ein klar formulierter Maklervertrag regelt Provision, Provisionsteilung und Maklerauftrag
  • Makleralleinauftrag ermöglicht oft günstigere Konditionen und spart Kosten beim Immobilienverkauf
  • Regionale Unterschiede machen eine genaue Courtage-Berechnung vor Vertragsabschluss sinnvoll

1. Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision – auch als Maklergebühr, Maklercourtage oder Provisionen bezeichnet – ist das Honorar, das ein Makler für seine Dienstleistung erhält und zählt zu den Maklerkosten. Sie wird fällig, wenn durch die Vermittlung eines Immobilienmaklers oder einer Immobilienmaklerin ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Maklerauftrag bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Maklern. Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Immobilien und unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer professionell im gesamten Prozess.

Zu den typischen Leistungen, die durch die Provision abgedeckt werden, gehören:

  • Immobilienbewertung und realistische Preiseinschätzung
  • Vermarktung über Online-Portale, Social Media und Partnernetzwerke
  • Besichtigungsmanagement und Interessentenauswahl
  • Verhandlungen mit potenziellen Käufern
  • Begleitung bis zum Notartermin und Vertragsabschluss
  • Beratung und Unterstützung durch erfahrene Immobilienmaklerinnen, Immobilienmakler oder eine Maklerin bei der Objektsuche, Finanzierung und allen rechtlichen Fragen

Die Höhe der Maklergebühr bzw. Maklercourtage ist gesetzlich geregelt und kann je nach Region und Art der Immobilie variieren. Provisionen und Maklerkosten werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Bestellerprinzip zu beachten sind.

2. Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Das bedeutet: Die Parteien beim Kauf von Wohnimmobilien müssen mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wobei die Verteilung der Maklerkosten gesetzlich geregelt ist. In der Regel wird die Hälfte der Provision von Käufer und Verkäufer jeweils getragen. Die wichtigsten Regelungen zur Maklerprovision gelten sowohl für den Kauf oder Verkauf von Immobilien als auch für Vermietungen. Die Maklerprovision wird beim Kaufvertrag bzw. nach Unterzeichnung des Kaufvertrages (Kaufvertrages) fällig.

Beim Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder anderer Wohnimmobilien richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach dem Verkaufspreis bzw. Kaufpreis. Die Höhe der Maklerprovision beträgt meist 3,57 brutto % pro Partei, was in der Praxis bedeutet, dass bei einem Verkaufspreis von 400.000 € und einem Provisionssatz von 3,57 % Prozent des Kaufpreises jede Partei einen Teil von 14.280 € zahlt. Bei Häusern, Wohnungen und hauses können regionale Unterschiede bestehen, und die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland im internationalen Vergleich hoch (hoch ist die maklerprovision).

Bei Vermietungen – insbesondere bei Mietwohnungen und Mietimmobilien – gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Maklerprovision. Die Maklerprovision bei Vermietung darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Mieter profitieren von dieser Regelung, während die Vermieterin bei der Vermietung von Mietimmobilien die Kosten oft übernimmt.

Angebote und Immobilienangebote, die von Maklern oder direkt von Eigentümern angeboten werden, sind ein wichtiger Teil des Immobilienmarktes. Es ist wichtig, über die gesetzlichen Regelungen, die Verteilung der Maklerkosten und die Besonderheiten bei verschiedenen Immobilientypen (Wohnungen, Häuser etc.) Bescheid zu wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen und Missverständnisse zu vermeiden.

3. Übliche Provisionssätze in Bremen & Hamburg

In vielen Regionen Norddeutschlands bewegen sich die Maklerprovisionen aktuell bei 3,57 % brutto pro Partei (inkl. MwSt.). Die Höhe der Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet. Das bedeutet für Verkäufer: Bei einem Immobilienverkauf von 500.000 Euro zahlen sie oft 15.000 bis 17.850 Euro an Provision. Die Provision beträgt üblicherweise zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises, abhängig vom jeweiligen Angebot und den regionalen Angeboten auf dem Immobilienmarkt.

Die Höhe der Maklerprovision kann insbesondere in Städten wie Bremen und Hamburg durch das Angebot an Immobilien, die Art der angebotenen Objekte (z.B. Haus, Wohnung, Wohnungen, Häuser, hauses, Wohnimmobilien) und die Nachfrage beeinflusst werden. Im internationalen Vergleich ist die Maklerprovision in Deutschland hoch (hoch ist die maklerprovision). Bei einem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung wird die Provision meist als Teil des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet, wobei die gesetzlichen Regelungen für Wohnungs- und Hausverkäufe (wohnungs, hausverkauf) sowie die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu beachten sind. Die Höhe der Maklerprovision (höhe der maklerprovision) kann je nach Immobilientyp und Region variieren, insbesondere wenn Immobilien von Privatpersonen angeboten werden.

4. Warum Ihr Fairer Makler?

Hier setzt unser Konzept an:
Bei Ihr Fairer Makler zahlen Sie bereits ab 1,5 % Provision netto – und erhalten dabei den vollen Maklerservice bei 50% Ersparnis! Unser Angebot zeichnet sich durch besondere Nähe zum Kunden und individuell zugeschnittene Angebote aus. Die angebotenen Leistungen sind speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden in Bremen und Hamburg abgestimmt und bieten Ihnen ein attraktives Immobilienangebot mit voller Transparenz.

Das heißt für Sie:

  • Bis zu 50 % Ersparnis im Vergleich zu marktüblichen Provisionssätzen
  • Keine Abstriche bei Leistung, Vermarktung oder Service
  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Immobilienexperten
  • Maximale Transparenz bei allen Kosten

Beispielrechnung:
Verkaufspreis: 500.000 €
Provision marktüblich (3,0 %): 15.000 €
Provision Ihr Fairer Makler (1,5 %): 7.500 €
Ersparnis: 7.500 €

MerkmalKlassischer MaklerIhr Fairer Makler
ProvisionCa. 3,0 % netto des VerkaufspreisesBereits ab 1,5 % Provision netto
ErsparnisKeineBis zu 50 % gegenüber Markt üblich
Leistung & ServiceStandardmaklerserviceVolle Leistung ohne Abstriche
KundenbetreuungMeist weniger individuellPersönliche und individuelle Betreuung
TransparenzOft undurchsichtige KostenstrukturMaximale Kosten- und Prozess-Transparenz
Regionale SpezialisierungVariiertSpeziell auf Bremen und Hamburg zugeschnitten
Beispiel Provision bei 500.000 € Verkaufspreis15.000 €7.500 €

5. Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Aufteilung der Maklerprovision richtet sich nach der Vereinbarung im Maklervertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Bei einem Immobilienkauf übernehmen die beteiligten Parteien – also Käufer und Verkäufer – jeweils einen Teil der Maklerprovision. Die Verteilung der Maklerkosten ist dabei gesetzlich geregelt. In der Praxis zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der Provision, wobei der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten tragen muss. Die Maklerprovision wird beim Kaufvertrag, also nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, fällig. Grundlage für die Berechnung der Provision ist meist der Verkaufspreis bzw. Kaufpreis der Immobilie. Es ist wichtig, das Wissen über die Verteilung der Maklerkosten und die gesetzlichen Vorgaben zu haben, um die wichtigsten Aspekte und Pflichten der Parteien zu kennen.

Bei der Vermietung von Mietwohnungen und anderen Mietimmobilien gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Maklerprovision – in der Regel ist das der Vermieter oder die Vermieterin. Die Maklerprovision bei Vermietung beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für Vermietungen von Wohnraum und entlastet Mieter, da sie die Provision meist nicht zahlen müssen. Die Miete und die damit verbundenen Kosten werden so für Mieter transparenter und planbarer. Das Bestellerprinzips sorgt dafür, dass die Maklerkosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden können, sondern beim Vermieten von Mietwohnungen und Mietimmobilien klar geregelt sind.

6. So finden Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis

Achten Sie bei der Wahl Ihres Maklers nicht nur auf die Höhe der Provision, sondern auch darauf, die verschiedenen Angebote und das Angebot an Maklerdienstleistungen in Ihrer Nähe sorgfältig zu vergleichen. Das Wissen um die wichtigsten Kriterien bei der Maklerwahl ist entscheidend, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten. Viele Immobilien werden sowohl von Maklern als auch direkt von Privatpersonen angeboten, daher lohnt sich ein Blick auf unterschiedliche Immobilienangebote.

  • Regionale Marktkenntnis
  • Erfolgsquote bei ähnlichen Objekten
  • Transparenz in der Kommunikation
  • Leistungspaket (Marketing, Besichtigungen, Vertragsabwicklung)

Fazit

Die Maklerprovision in Deutschland ist nicht einheitlich festgelegt und variiert je nach Region und Anbieter. In Bremen und Hamburg können Sie mit Ihr Fairer Makler deutlich sparen – bei voller Leistung ab nur 1,5 % Provision. Das bedeutet für Sie: Mehr Geld aus dem Verkaufserlös, weniger Kosten und ein Maklerteam, das fair, transparent und engagiert an Ihrer Seite steht.

FAQ: Die 5 wichtigsten Fragen zur Maklerprovision

Wieviel Provision nimmt ein Makler beim Immobilienverkauf?

Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Region und Art der Immobilie, liegt aber meist zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Üblich ist, dass Käufer und Verkäufer die Maklergebühren hälftig teilen, also jede Partei etwa 3,57 % bezahlt. In Bremen und Hamburg können Sie mit speziellen Angeboten sogar ab 1,5 % Provision netto profitieren.

Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?

Beim Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien gilt seit 2020 eine gesetzliche Regelung: Käufer und Verkäufer tragen in der Regel jeweils mindestens die Hälfte der Maklerprovision. Die Verteilung der Maklerkosten ist im Maklervertrag festgelegt, wobei der Verkäufer mindestens die Hälfte übernehmen muss. Bei der Vermietung zahlt, wer den Makler beauftragt – meist der Vermieter.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Voraussetzung ist, dass ein wirksamer Maklervertrag besteht und der Makler aktiv an der Vermittlung beteiligt war. Die Zahlung erfolgt meist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss.

Was deckt die Maklerprovision ab?

Die Maklerprovision umfasst zahlreiche Leistungen wie die Immobilienbewertung, Erstellung von Exposés, Vermarktung, Organisation von Besichtigungen, Verhandlungen mit Käufern, Bonitätsprüfung und Begleitung bis zum Notartermin. So sorgt der Immobilienmakler für einen sicheren und effizienten Verkaufsprozess.

Kann die Maklerprovision verhandelt oder reduziert werden?

Ja, die Maklergebühren sind frei verhandelbar und hängen vom Maklerauftrag, der Region und der Marktsituation ab. Besonders bei stark nachgefragten Immobilien oder bei einem Makleralleinauftrag lassen sich oft günstigere Konditionen erzielen. Auch die Art des Maklervertrags und die schriftliche Vereinbarung per E-Mail spielen eine Rolle.

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