Wieviel Provision nimmt ein Markler? – Ein Überblick für Verkäufer und Käufer

Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt – und in der Regel mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers verbunden. Doch eine der ersten Fragen, die sich Eigentümer und Interessenten stellen, lautet: Wieviel Provision nimmt ein Makler eigentlich? Besonders relevant ist dabei die Frage, wer die Maklerprovision beim Kauf oder Verkauf von Immobilien zahlt und welche gesetzliche Regelung aktuell gilt. Die Maklerprovision beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien unterliegt seit 2020 einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer vorschreibt. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Bundesland, Art der Immobilie und der individuellen Vereinbarung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Maklerprovision in Deutschland geregelt ist, welche Unterschiede es gibt – und warum Sie in Bremen und Hamburg mit Ihr Fairer Makler besonders sparen können. Die Wichtigsten Infos auf einen Blick Dieser Artikel erklärt: 1. Was ist die Maklerprovision? Die Maklerprovision – auch als Maklergebühr, Maklercourtage oder Provisionen bezeichnet – ist das Honorar, das ein Makler für seine Dienstleistung erhält und zählt zu den Maklerkosten. Sie wird fällig, wenn durch die Vermittlung eines Immobilienmaklers oder einer Immobilienmaklerin ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Der Maklerauftrag bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Maklern. Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Immobilien und unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer professionell im gesamten Prozess. Zu den typischen Leistungen, die durch die Provision abgedeckt werden, gehören: Die Höhe der Maklergebühr bzw. Maklercourtage ist gesetzlich geregelt und kann je nach Region und Art der Immobilie variieren. Provisionen und Maklerkosten werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Bestellerprinzip zu beachten sind. 2. Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Das bedeutet: Die Parteien beim Kauf von Wohnimmobilien müssen mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wobei die Verteilung der Maklerkosten gesetzlich geregelt ist. In der Regel wird die Hälfte der Provision von Käufer und Verkäufer jeweils getragen. Die wichtigsten Regelungen zur Maklerprovision gelten sowohl für den Kauf oder Verkauf von Immobilien als auch für Vermietungen. Die Maklerprovision wird beim Kaufvertrag bzw. nach Unterzeichnung des Kaufvertrages (Kaufvertrages) fällig. Beim Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder anderer Wohnimmobilien richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach dem Verkaufspreis bzw. Kaufpreis. Die Höhe der Maklerprovision beträgt meist 3,57 brutto % pro Partei, was in der Praxis bedeutet, dass bei einem Verkaufspreis von 400.000 € und einem Provisionssatz von 3,57 % Prozent des Kaufpreises jede Partei einen Teil von 14.280 € zahlt. Bei Häusern, Wohnungen und hauses können regionale Unterschiede bestehen, und die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland im internationalen Vergleich hoch (hoch ist die maklerprovision). Bei Vermietungen – insbesondere bei Mietwohnungen und Mietimmobilien – gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Maklerprovision. Die Maklerprovision bei Vermietung darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Mieter profitieren von dieser Regelung, während die Vermieterin bei der Vermietung von Mietimmobilien die Kosten oft übernimmt. Angebote und Immobilienangebote, die von Maklern oder direkt von Eigentümern angeboten werden, sind ein wichtiger Teil des Immobilienmarktes. Es ist wichtig, über die gesetzlichen Regelungen, die Verteilung der Maklerkosten und die Besonderheiten bei verschiedenen Immobilientypen (Wohnungen, Häuser etc.) Bescheid zu wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen und Missverständnisse zu vermeiden. 3. Übliche Provisionssätze in Bremen & Hamburg In vielen Regionen Norddeutschlands bewegen sich die Maklerprovisionen aktuell bei 3,57 % brutto pro Partei (inkl. MwSt.). Die Höhe der Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet. Das bedeutet für Verkäufer: Bei einem Immobilienverkauf von 500.000 Euro zahlen sie oft 15.000 bis 17.850 Euro an Provision. Die Provision beträgt üblicherweise zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises, abhängig vom jeweiligen Angebot und den regionalen Angeboten auf dem Immobilienmarkt. Die Höhe der Maklerprovision kann insbesondere in Städten wie Bremen und Hamburg durch das Angebot an Immobilien, die Art der angebotenen Objekte (z.B. Haus, Wohnung, Wohnungen, Häuser, hauses, Wohnimmobilien) und die Nachfrage beeinflusst werden. Im internationalen Vergleich ist die Maklerprovision in Deutschland hoch (hoch ist die maklerprovision). Bei einem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung wird die Provision meist als Teil des Verkaufspreises oder Kaufpreises berechnet, wobei die gesetzlichen Regelungen für Wohnungs- und Hausverkäufe (wohnungs, hausverkauf) sowie die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer zu beachten sind. Die Höhe der Maklerprovision (höhe der maklerprovision) kann je nach Immobilientyp und Region variieren, insbesondere wenn Immobilien von Privatpersonen angeboten werden. 4. Warum Ihr Fairer Makler? Hier setzt unser Konzept an:Bei Ihr Fairer Makler zahlen Sie bereits ab 1,5 % Provision netto – und erhalten dabei den vollen Maklerservice bei 50% Ersparnis! Unser Angebot zeichnet sich durch besondere Nähe zum Kunden und individuell zugeschnittene Angebote aus. Die angebotenen Leistungen sind speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden in Bremen und Hamburg abgestimmt und bieten Ihnen ein attraktives Immobilienangebot mit voller Transparenz. Das heißt für Sie: Beispielrechnung:Verkaufspreis: 500.000 €Provision marktüblich (3,0 %): 15.000 €Provision Ihr Fairer Makler (1,5 %): 7.500 €→ Ersparnis: 7.500 € Merkmal Klassischer Makler Ihr Fairer Makler Provision Ca. 3,0 % netto des Verkaufspreises Bereits ab 1,5 % Provision netto Ersparnis Keine Bis zu 50 % gegenüber Markt üblich Leistung & Service Standardmaklerservice Volle Leistung ohne Abstriche Kundenbetreuung Meist weniger individuell Persönliche und individuelle Betreuung Transparenz Oft undurchsichtige Kostenstruktur Maximale Kosten- und Prozess-Transparenz Regionale Spezialisierung Variiert Speziell auf Bremen und Hamburg zugeschnitten Beispiel Provision bei 500.000 € Verkaufspreis 15.000 € 7.500 € 5. Wer zahlt die Maklerprovision? Die Aufteilung der Maklerprovision richtet sich nach der Vereinbarung im Maklervertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Bei einem Immobilienkauf übernehmen die beteiligten Parteien – also Käufer und Verkäufer – jeweils einen Teil der Maklerprovision. Die Verteilung der Maklerkosten ist dabei gesetzlich geregelt. In der Praxis zahlen Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der Provision, wobei der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten tragen muss. Die Maklerprovision wird beim Kaufvertrag, also nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, fällig. Grundlage für die Berechnung der Provision ist meist der Verkaufspreis bzw. Kaufpreis der Immobilie. Es ist wichtig, das Wissen über die